Rabattverträge

Barmer startet ohne Friedenspflicht

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Berlin -

Die ersten exklusiven Rabattverträge der Barmer GEK treten am 1. Mai in Kraft. Die Apotheken sollten bei der Abgabe der rund 30 vergebenen Wirkstoffe von Anfang an besonders aufmerksam sein und immer das richtige Präparat abgeben. Denn Deutschlands größte Krankenkasse gewährt den Apothekern keine Friedenspflicht, jede Nichtabgabe muss vom Starttag an dokumentiert werden. Sonst drohen Retaxationen.

 

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, ist empört von dem Vorgehen: „Auf die Versorgungsqualität scheint man bei dieser Krankenkasse keinen Wert mehr zu legen“, sagte er beim DAV-Wirtschaftsforum in Potsdam. „Ich werde es keinem Kollegen übel nehmen, wenn er die Versicherten dieser Kasse auf diesen Umstand hinweist“, so Becker.

Bei der Kasse sieht man keinen Grund für eine Übergangsfrist, wie sie etwa die AOK den Apothekern einräumt: „Wir haben bereits frühzeitig über die Ergebnisse der Ausschreibung informiert“, sagte ein Barmer-Sprecher auf Nachfrage. Als Anfang März die Gewinner feststanden, habe man der ABDA, dem DAV und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Rabattpartner mitgeteilt.

Auch ohne offizielle Friedenspflicht will die Kasse aber nicht in jedem Fall sofort retaxieren. Man werde „mit Augenmaß entscheiden“, so der Sprecher. Im Einzelfall, wenn etwa das benötigte Präparat im Notdienst nicht abgegeben werden konnte, werde man auf eine Retaxation verzichten. Schließlich sei man auf die Mitarbeit der Apotheker angewiesen.

 

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