Barmer GEK lässt Hilfsmittel retaxieren APOTHEKE ADHOC, 13.04.2012 18:49 Uhr
Wenn Krankenkassen fusionieren, kann sich dies auch auf deren Rabatt- und Hilfsmittelverträge auswirken. Rund zwei Jahre nach dem Zusammenschluss der Barmer und der Gmünder Ersatzkasse bekommen die Apotheken nun ungebetene Post: Die Barmer GEK lässt über die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GFS) abgegebene Inkontinenzprodukte retaxieren. Über die Beanstandungsgründe ist bislang nichts bekannt.
Bei der Fusion war zwar vereinbart worden, dass die Hilfsmittelverträge zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) für die ehemaligen GEK-Versicherten übergangsweise weiterhin bis Ende 2011 gelten. Doch die GFS verschickte trotzdem Retaxbescheide, beim Hamburger Apothekerverein laufen zahlreiche Beschwerden auf.
Die GFS gehörte früher zu Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheken (VSA), die heutige Eigentümerstruktur ist unklar. Im Februar war das Unternehmen in die Schlagzeilen geraten, als der „Spiegel“ über den Verkauf von nicht-anonymisierten Daten von Rechenzentren an Pharmahersteller berichtet hatte.
Sollten sich die Retaxationen als unberechtigt herausstellen, könnten sie für die Barmer GEK zum Bumerang werden: Das Bundessozialgericht hatte vor kurzem entschieden, dass Kassen nur Anspruch auf den Kassenabschlag haben, wenn die Rechnung fristgerecht eingereicht wurde. Bei fälschlicherweise ausgestellten Retaxierungen müssten demnach nicht nur der Retaxbetrag wieder gut geschrieben werden, sondern zusätzlich auch der Kassenabschlag.