Seit einer Woche gelten die zu Beginn der Pandemie eingeführten Abgabeerleichterungen nicht mehr; die geplante Verlängerung trat nicht rechtzeitig in Kraft. Die ersten Kassen versichern auf Nachfrage, dass es keine Retaxationen geben wird.
Da die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 7. April auslief, sollten die Regelungen zumindest bis Ende Juli verlängert werden. Die Ampel-Fraktionen hatten einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetz zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) eingebracht. Gerade noch rechtzeitig hatten Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Allerdings gab es bislang keine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – seit Ostersamstag gelten daher die Abgabeerleichterungen nicht mehr.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) versprach, eine Lösung im Sinne des vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelungsziels zu finden. Der GKV-Spitzenverband wurde am Mittwoch schriftlich darum gebeten, „darauf hinzuwirken, dass die Krankenkassen von Retaxierungen absehen, wenn Apotheken nach den Übergangsregelungen verschriebene Arzneimittel austauschen“.
Der Kassenverband war laut einem Sprecher ebenfalls überrascht, dass das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Aufgrund des Schreibens aus dem BMG habe man „dazu auf allen Ebenen informiert“. Aber: „Es obliegt der Entscheidung der einzelnen Krankenkassen, wie sie in der Zwischenzeit die Situation handhaben.“
Erste positive Signale gibt es auf Nachfrage: Da das Gesetz in Kürze mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt formal in Kraft treten solle, werde man „bis auf Weiteres keine entsprechenden Retaxierungen vornehmen“, heißt es von der Barmer auf Nachfrage.
Noch ausführlicher antwortet die DAK-Gesundheit: „Der Wunsch der Apothekerinnen und Apotheker nach ‚Klarheit‘ zum Abgabezeitpunkt ist für uns nachvollziehbar. Aktuell gibt es bei der DAK-Gesundheit keine Veränderung beim Vorgehen in der Abrechnungsprüfung. Wir werden auch bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt keine Prüfungen durchführen, die durch die Regelungen des UDP wieder eingeschränkt würden. Es sind deshalb also seitens der DAK-Gesundheit keine Retaxierungen zu erwarten.“
Auch die TK will laut einer Sprecherin dem Wunsch nachkommen und wird nicht retaxieren. Weitere Kassen werden sich sehr wahrscheinlich anschließen.
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