Der Botendienst gehört für viele Apotheken schon immer zum Standard. Mit der SARS-Cov-2-AMVersVO wurde vor rund zwei Jahren eine Vergütung dieser Leistung unter bestimmten Umständen eingeführt. Der Gesetzgeber wollte damit unnötige Besuche in der Apotheke und damit Infektionsrisiken senken und Risikogruppen schützen. Aus Sicht des Barmer Instituts für Gesundheitsforschung (bIft) wurde dieses Ziel verfehlt.
Seit der Einführung der Botendienstpauschale im April 2020 gab es immer wieder erhöhten Gesprächsbedarf. Aus anfänglich 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer wurden im Oktober 2020 2,50 Euro. Dieser Betrag wurden im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) dauerhaft festgeschrieben.
Bei der Einführung ging die Bundesregierung damals von einem Anteil der ausgelieferten Arzneimittel von etwa 20 Prozent aus. Die Auswertung der Barmer von Mai 2020 bis April 2022 zeigt, dass der Anteil der Botendienste durchschnittlich lediglich knapp 7 Prozent betrug – monatlich durchschnittlich 348.000 Botendienste.
Eine ähnliche Auswertung erfolgte durch das Analytik Unternehmen IQVIA für die GKV, laut derer zwischen Mai 2020 und Juli 2021 monatlich eine Abrechnung von circa 2,5 Millionen Auslieferungen durch die Apotheke stattfand. Das stimmt mit dem Anteil der bei der Barmer abgerechneten Botendienste von 14 Prozent an den Gesamtausgaben für Arzneimittel überein.
Daraus ergaben sich für die GKV für die ersten zwei Jahre seit Einführung der Botendienstpauschale Ausgaben in Höhe von rund 213 Millionen Euro brutto. Auf die Barmer entfielen etwa 30 Millionen Euro. Der Gesetzgeber hatte die Kosten im Vorfeld auf etwa das Dreifache geschätzt.
Ebenfalls Teil der Analyse waren die regionale Verteilung der Abrechnungsquoten und die durchschnittlichen Lieferentfernungen. Während die Verteilung nach Bundesländern durch die fehlende Betrachtung von Besiedlungs- und Apothekendichte nur wenig Aussagekraft hat – die Stadtstaaten hatten hierbei eine besonders niedrige (zwischen 3 und 5 Prozent) und beispielsweise das Saarland (9,4 Prozent) oder Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen (alle zwischen 8 und 9 Prozent) eine vergleichsweise hohe Quote – gab es eine differenziertere Betrachtung auf Grundlage der Agglomerationsdimension. Dabei erhöhte sich die mittlere Entfernung des Botendienstes mit abnehmender Bevölkerungsdichte (von 1,93 km in kreisfreien Großstädten zu 4,35 km in dünn besiedelten ländlichen Kreisen) und ein geringer Anteil an den Belieferungen in Großstädten (5,5 Prozent) deckte sich mit den Quoten der Stadtstaaten.
Zusätzlich ausgewertet wurde das Alter der Patient:innen, die Arzneimittellieferungen erhielten. Bei Patient:innen über 80 Jahren lag der Anteil bei 8,9 Prozent, bei Patient:innen über 90 Jahren bei 9,2 Prozent. Damit liegt der Anteil nur geringfügig über den durchschnittlichen 6,9 Prozent aller Patient:innen. Des Weiteren ist die Verteilung in den Altersgruppen nicht gleichmäßig auf alle Versicherten, denn etwa 11 Prozent der Patient:innen erhalten 50 Prozent der Botenlieferungen.
Der Anteil der Apotheken, die Botendienste abgerechnet haben, liegt laut Analyse bei 93 Prozent. Davon haben 84 Prozent eine Botendienstquote von unter 10 Prozent.
Die Barmer attestiert „eine Zielverfehlung“ aufgrund dieser Analyse. Der Beitrag zum Schutz der Risikogruppen sei zu gering. Gleichzeitig räumt die Kasse aber ein, dass die vergleichsweise geringe Botendienstquote für Patient:innen über 80 Jahren durch eine Abholung durch Angehörige oder den Pflegedienst zu erklären sein könne. Das gehe aus den Zahlen nicht hervor.
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