Das Pharmaziestudium soll modernisiert werden. Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) beschloss ein mit anderen Verbänden abgestimmtes Positionspapier, das nun der Politik präsentiert werden soll.
„Die aktuell gültige Approbationsordnung stammt aus dem Jahr 2001 – eine Anpassung ist aufgrund der enormen wissenschaftlichen Fortschritte, insbesondere bei der Entwicklung neuer Arzneimittel, aber auch der modernen Arzneimitteltherapie, dringend nötig“, sagte BAK-Präsident Thomas Benkert. „Das Pharmaziestudium muss angesichts dieses großen Wissenszuwachses um zwei Semester auf insgesamt zehn Semester verlängert werden.“
Dabei dürfe allerdings weder die Zahl der Studienplätze verringert noch die Betreuung der Studierenden schlechter werden, so Benkert. „Vor allem die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie müssen intensiviert werden. Zum verlängerten Studium gehören auch neue Lehrinhalte, etwa zu computergestützten Verfahren in der Wirkstoffforschung oder neuartigen Therapien, sowie interprofessionelle Lehrveranstaltungen mit Medizinstudierenden.“
Die Verlängerung des Studiums soll auch dafür genutzt werden, neue Lehrinhalte, wie die Vermittlung digitaler und kommunikativer Kompetenzen, in das Curriculum aufzunehmen und interprofessionelle Lehrveranstaltungen zu etablieren. Trotz höherer Kosten aufgrund der Verlängerung des Pharmaziestudiums soll die Zahl der Studienplätze nicht reduziert werden – die Zulassungszahlen seien mindestens konstant zu halten. „Apotheker gelten bundesweit als Engpassberuf, so dass die jährlichen Ausbildungskapazitäten beibehalten werden müssen, um den Fachkräftemangel nicht noch mehr zu verschärfen.“
Die bestehenden Inhalte des Haupt- und Grundstudiums sollen überprüft und angepasst werden. Nicht in Frage gestellt werden sollen aber Grundlagenfächer wie Physik, Chemie, Biologie und Analytik. „Nur auf dieser Grundlage kann der Apotheker pharmazeutische Fragestellungen beurteilen und lösen. Der Apotheker muss dabei sein pharmazeutisches und naturwissenschaftliches Wissen aufbauend auf einer Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge auch auf medizinische, soziale und gesund-heitsökonomische Fragen anwenden können.“
Eine wissenschaftliche Arbeit soll das Studium ergänzen und dem Anspruch an ein wissenschaftliches Universitätsstudium noch besser gerecht werden. In den meisten Studiengängen sei dies selbstverständlicher Teil der akademischen Ausbildung. Anders als beim Diplom soll die Arbeit bereits vor dem Praktischen Jahr absolviert werden. Sie soll innerhalb von sechs Monaten angefertigt werden und mit einer Abschlussnote bewertet werden, die in die Bewertung des Zweiten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung einfließt. Das Wahlpflichtfach soll im Gegenzug abgeschafft werden.
Die Famulatur wird von acht auf vier Wochen verkürzt. Mindestens zwei Wochen werden in der öffentlichen Apotheke absolviert. Die Famulatur ist weiterhin im Grundstudium zu absolvieren. Der Ablauf der Famulatur sollte klar strukturiert werden. Für diesen Zweck wird die Erarbeitung und Verwendung eines Famulatur-Leitfadens empfohlen.
Wichtig sei auch, dass der Studiengang bundesweit einheitlich bleibe und mit einem Staatsexamen ende. „Es besteht kein Bedarf und keine hinreichende Berufsqualifizierung für ein verkürztes grundständiges Studium (Bachelor)“, heißt es im Positionspapier. Bachelor- und Master-Studiengänge würden dem Ziel der Einheitlichkeit der Ausbildung nicht gerecht und führten zu uneinheitlichen und eingeschränkten Berufsbildern. In der Pharmazie gebe es kein Tätigkeitsfeld für Absolventen eines dreijährigen Bachelorstudienganges und auch keinen Bedarf an einem solchen Abschluss. „Generell wird ein berufsqualifizierender Abschluss vor Beendigung der gesamten Ausbildung abgelehnt.“
Das Positionspapier finden Sie hier. Über die Vorschläge einigten sich die BAK sowie Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen:
Benkert: „Die Apothekerschaft spricht in dieser Sache mit großer Geschlossenheit. Wir haben in einem breit angelegten Prozess Vorschläge zur Novellierung der Approbationsordnung entwickelt, mit denen wir nun an das Bundesgesundheitsministerium herantreten werden.“
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