Bundesverwaltungsgericht

BAK freut sich über Notdienst-Urteil

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Die Präsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK), Erika Fink, begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Einbindung von Filialapotheken beim Bereitschaftsdienst: Mit ihrer Entscheidung unterstrichen die Richter die Rolle des flächendeckenden Nacht- und Notdienstes bei der Versorgung der Verbraucher mit Arzneimitteln. „Hier wird erneut deutlich, dass die Rolle der Apotheke geprägt ist von einem Höchstmaß an Qualität und Versorgungssicherheit und eben nicht von Beliebigkeit“, so Fink. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass sie gerade im Nacht- und Notdienst schnell, optimal und auf bestem Niveau versorgt würden.

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