Heimversorgung

BAK empfiehlt Medikationsplan

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Apotheken, die Bewohner von Pflegeheimen versorgen, sollen ihrer Arzneimittel-Lieferung künftig einen aktuellen Medikationsplan beilegen. Dies empfiehlt die Bundesapothekerkammer (BAK) in ihrer überarbeiteten Leitlinie zur Heimversorgung. Die patientenindividuelle Übersicht listet die eingesetzten Arzneimittel inklusive Dosierung, Wirkungsweise, verordnendem Arzt sowie Einnahmehinweisen.

Der Medikationsplan diene der Arzneimitteltherapiesicherheit und ermögliche, gegebenenfalls auftretende Abweichungen zwischen den Aufzeichnungen im Heim und den Informationen der Apotheke aufzudecken, heißt es in der neuen Version. Zudem empfiehlt die BAK nun, die Belieferung der Heimbewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zu dokumentieren.

Die Leitlinien der BAK sind Handlungsempfehlungen und umfassen ausführliche Kommentare und Arbeitshilfen. Auf diese Weise soll die Qualität der pharmazeutischen Leistungen verbessert werden. Derzeit veröffentlicht die BAK Leitlinien für 15 verschiedene apothekerliche Aufgabengebiete. Die Handlungsempfehlungen werden routinemäßig alle drei Jahre überarbeitet.

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