Ein mutmaßlich spielsüchtiger Vertretungsapotheker bestiehlt derzeit offenbar erneut Apotheken im Südwesten Deutschlands. Ina Hofferberth, Geschäftsführerin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, will den Apothekern helfen. Als Juristin weiß sie: Ohne belastbare Fakten geht nichts. Deshalb fordert sie die betroffenen Inhaber auf, ihr möglichst viele Informationen über den Mann zukommen zu lassen.
Der Apotheker aus Frankreich hatte 2009 eine Approbation in Deutschland erhalten. Zu diesem Zeitpunkt war er zu Hause bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Geld unterschlagen hatte. Laut Regierungspräsidium Stuttgart fand sich in seinem polizeilichen Führungszeugnis allerdings kein Eintrag darüber.
Seitdem war er offenbar in zahlreichen Apotheken angestellt und hat immer wieder Geld mitgehen lassen. Im vergangenen Herbst wurde er vom Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt – wegen Urkundenfälschung, Diebstahls und Untreue. Laut Regierungspräsidium Stuttgart ist in Ingolstadt ein weiteres Verfahren gegen den Mann anhängig.
Trotzdem kann die Behörde noch nicht tätig werden: Es fehle das schriftliche Urteil, erklärt eine Sprecherin. Ohne dieses könnten keine rechtlichen Schritte geprüft oder eingeleitet werden. „Der Behörde muss man valide Fakten vortragen“, bestätigt Hofferberth.
Sie ruft betroffene Apotheker daher auf, ihr Daten zu dem Vertretungsapotheker zukommen zu lassen: Sie müsse wissen, wann und wo was genau passiert sei, erklärt Hofferberth. Wer Anzeige erstattet habe, solle außerdem mitteilen, bei welcher Behörde dies geschehen sei – vorhandene Aktenzeichen seien hilfreich.
Aber auch Apotheker, die keine Anzeige erstattet haben, sollen sich bei der Verbandsgeschäftsführerin melden: Sie sollten eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, wann der Vertretungsapotheker bei ihnen gearbeitet habe und was geschehen sei. Als Zeugenaussagen seien diese Erklärungen sehr hilfreich, betont Hofferberth. Apotheker aus anderen Kammerbezirken sollen sich ebenfalls bei ihr melden: „Je mehr wir zusammenbekommen, umso dringender wird der Handlungsbedarf“, ist sie überzeugt.
Die einzelnen Sachverhalte will Hofferberth sammeln und aufbereiten, um sie anschließend an das Regierungspräsidium weiterzuleiten. Auch die Apothekerkammer soll die gebündelten Fälle erhalten. Aus Hofferberths Sicht müsste dort über ein berufsgerichtliches Verfahren nachgedacht werden.
Derweil hat der Vertretungsapotheker bereits in der nächsten Apotheke zugeschlagen: Am Montag und Dienstag habe der Mann in seiner Apotheke gearbeitet, jetzt sei er weg und ihm fehlten ihm knapp 1000 Euro, erzählt der betroffene Apothekenleiter.
Der Mann habe ihn im Einstellungsgespräch sofort überzeugt, erinnert sich der Apotheker: Er habe ein gepflegtes Äußeres, ein souveränes und sehr nettes Auftreten, sei sofort auf die Kunden losgegangen. Der französische Akzent habe ihn sympathisch erscheinen lassen und er habe mit seinem Charme alle Mitarbeiterinnen und Kundinnen begeistert.
Auf seine Vergangenheit angesprochen, sei der Mann offensiv mit den Verfahren und der Verurteilung umgegangen: „Er hat gesagt, er sei zwar verurteilt, dürfe aber noch als Apotheker arbeiten“, so der Apothekenleiter. „Und rein rechtlich hat er Recht.“ Das Vertrauen des Apothekers und seiner Mitarbeiter ist nun erschüttert: „Den nächsten Kandidaten werde ich komplett durchleuchten.“
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