Mietverträge

„Zu vermieten“ trifft Apotheken-A

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Berlin -

Der Standort ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Apotheke. Birgit Wöhrle ist mit ihrer Lage zufrieden. Umziehen will sie nicht, dennoch hängt über dem Eingang ihrer Kur-Apotheke ein großes Schild mit der Aufschrift: „Ladenfläche zu vermieten“. Die Pharmazeutin befindet sich derzeit in Verhandlungen mit dem Vermieter, der eine Mieterhöhung fordert.

Die Apotheke befindet sich im baden-württembergischen Bad Waldsee in zentraler Lage. Wöhrle hat den Standort 2008 übernommen. Eine Apotheke befindet sich seit 1973 in den Räumen. Die Fläche umfasst 140 Quadratmeter im Erdgeschoss. Außerdem gehört ein Keller zur Mietfläche. Die Pharmazeutin will den Standort laut eigenem Bekunden nicht verlassen.

Am Balkon über der Apotheke hängt seit etwa einer Woche ein auffälliges rotes Plakat. Zwei weiße Pfeile zeigen nach unten auf die Räume der Apotheke. Der Standort wird ab Januar 2016 zur Miete angeboten. Der Eigentümer hat der Pharmazeutin gekündigt. „Das war ein unmöglicher Vertrag, bei dem ich nur Nachteile hatte“, sagt Ludwig Fimpel. Ziel sei nicht gewesen, die Apothekerin loszuwerden.

Der Hausbesitzer hat Wöhrle einen neuen unbefristeten Vertrag mit einer Mietpreiserhöhung von 30 Prozent und einer Kündigungsfrist von einem Jahr angeboten. In den vergangenen neun Jahren sei der Satz nicht einmal erhöht worden, sagt Fimpel. Seit Juli habe er versucht, mit der Apothekerin zu sprechen. Erfolglos. Nachdem er ihr Anfang September eine Frist gesetzt habe und sie diese verstreichen ließ, habe er die Räume öffentlich angeboten.

Die Apothekerin wurde von dem Mietaufschlag nach eigenem Bekunden überrascht. Die Frist zur Unterzeichnung des neuen Vertrages habe sie nicht eingehalten, da sie zu kurz gefasst gewesen sei. Der Vertrag liegt bei ihrem Anwalt und wird geprüft. Derzeit liefen die Verhandlungen mit dem Eigentümer, sagt Wöhrle.

Der Vermieter vermutet eine Verzögerungstaktik. „Mir haben Quellen zugetragen, dass sie die Apotheke an einem anderen Standort eröffnen will“, sagt Fimpel. Einen Termin für ein Treffen gibt es noch nicht. „Ich möchte niemandem das Geschäft kaputt machen, aber ich will auch nicht, dass die Fläche leersteht“, sagt er.

Anders als bei Privatpersonen gibt es im Gewerberaummietrecht für Mieterhöhungen keine gesetzlichen Vorgaben. Ladenlokale werden häufig zeitlich befristet vermietet. Üblich sind bei Apotheken schon wegen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zehn Jahre mit einer Verlängerungsoption. Mietverträge über Apotheken dürfen nicht am Umsatz oder Gewinn ausgerichtet sein. Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Betriebsräume sind in der ApBetrO geregelt.

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