Bei der Hilfsmittelversorgung müssen sich Apotheker in Baden-Württemberg auf Neuerungen einstellen: Die AOK hat den Hilfsmittelvertrag über die ambulante Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen gekündigt. Nun möchte die Kasse zur „Optimierung der bestehenden vertraglichen Verbindungen“ neue Verträge mit den Leistungserbringern abschließen: Diese können bis zum 12. Juli ein Angebot bei der Kasse einreichen.
Die Versorgung mit Inkontinenz-Hilfsmitteln hatte in Baden-Württemberg bereits vor drei Jahren zu Streit geführt: Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hatte das Angebot der AOK einer pauschalen Vergütung von 33 Euro pro Monat und Patient als „Versorgung zu Dumpingpreisen“ kritisiert und abgelehnt. Daraufhin hatte die Apothekenkooperation Linda einen Vertrag mit der Kasse geschlossen. Inzwischen ist auch der LAV dem Vertrag beigetreten.
Die Vereinbarung hat die Kasse nun zum 30. September gekündigt. Jetzt soll ein neuer Vertrag abgeschlossen werden: Gegenstand ist „die aufzahlungsfreie Versorgung mit saugenden Inkontinenzvorlagen, Netzhosen für Inkontinenzvorlagen und saugenden Inkontinenzhosen im ambulanten Bereich auf der Basis von monatlichen Versorgungspauschalen“.
Die Pauschale soll dabei sämtliche Kosten abdecken: telefonische und persönliche Beratung – auch beim Versicherten zu Hause –, Bereitstellung von Testprodukten, Personal-, Sach-, Fahr- und Versandkosten, Abwicklung der administrativen Tätigkeiten und andere.
Leistungserbringer wie Apotheker oder Sanitätshäuser und deren Verbände können der Kasse nun ein Angebot für diese monatliche Pauschale machen. Dabei wird nicht zwischen Erst- und Folgeversorgung unterschieden. Nach der Sichtung der am 1. Juli vorliegenden Angebote will die AOK Vertragsverhandlungen mit den Leistungserbringern beziehungsweise deren Verbänden aufnehmen.Sobald ein Vertrag ausgehandelt wurde, wird dieser veröffentlicht. Alle Leistungserbringer können dem Vertrag dann beitreten. „Exklusivverträge sind nicht beabsichtigt“, betont ein AOK-Sprecher. Man wolle durch eine Vielzahl von Vertragspartner eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung sicherstellen. Die Verträge sollen mindestens ein Jahr gelten.
Der Hilfsmittelvertrag über die Versorgung von Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe mit ableitenden und aufsaugenden Inkontinenzhilfen ist von der Neuerung nicht betroffen.
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