Die zweite Vorabauszahlung an die von der AvP-Pleite betroffenen Apothekerinnen und Apotheker fällt enttäuschend aus. Auf den gestern vielerorts eingegangenen Benachrichtigung wird nur ein äußerst geringer Betrag ausgewiesen. Das hat einen Grund.
Die von der Insolvenz des Rechenzentrums AvP betroffenen Apotheken hatten Ende Januar die erste von drei Abschlagszahlungen erhalten. Insgesamt wurden rund 33,8 Millionen Euro überwiesen, da die beigetretenen Apotheken laut Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos Forderungen in Höhe von rund 309,1 Millionen Euro angemeldet hatten, ergab sich eine Quote von etwa 10,9 Prozent.
Geradezu bescheiden nimmt sich die zweite Tranche aus, über die Hoos gestern informiert hat. Gerade einmal 1 Prozent der Gesamtforderungen stehen zur Verfügung, sodass also lediglich eine Summe von drei Millionen Euro überwiesen wird.
Hintergrund ist die Konstruktion der Abschlagszahlungen:
Die nächste Zahlung des Treuhänders an die Offizinapotheken erfolgt laut Hoos voraussichtlich Ende September:
Schließlich will der Insolvenzverwalter gegen Ende des Jahres eine Abschlagsverteilung an alle Gläubiger vornehmen.
Der Insolvenzverwalter hatte schon zu Beginn des Verfahrens durchblicken lassen, dass eine Quote von 40 bis 50 Prozent am Ende möglich sein könnte. Festlegen wollte er sich zuletzt wegen der vielen offenen Fragen nicht.
Der Rahmenvereinbarung war eine vierstellige Zahl an Apotheken beigetreten, die insgesamt 95 Prozent der Forderungen repräsentieren. Das erforderliche Beitrittsquorum von 80 Prozent wurde damit erreicht.
Der Treuhänder verteilt das Geld nach dem Verhältnis der Forderungen und zahlt die Beträge jeweils innerhalb eines Monats nach Eingang an die Apotheken aus. Zinsen werden gutgeschrieben, Gebühren und Kosten abgezogen. Der Treuhänder erhält für seine Tätigkeit vor der Ausschüttung einmalig 25.000 Euro, der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) zur Erstattung seiner Rechts- und Beratungskosten 496.000 Euro.
Alle Gelder, die dann noch übrig sind, werden Teil der Insolvenzmasse. Und schon zwei Monate nach der dritten Tranche will Hoos eine „angemessene Abschlagsverteilung“ an die Gläubiger einleiten und damit auch wieder die Apotheken.
Rund 345 Millionen Euro hatten die rund 2500 betroffenen Apotheken im Insolvenzverfahren angemeldet, insgesamt belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf 626 Millionen Euro. Damit sind die Pharmazeuten die größte Gruppe unter den Gläubigern, doch vielfach wurde die Auffassung vertreten, dass die von den Krankenkassen an AvP überwiesenen Gelder nicht AvP gehört haben, sondern den Apotheken zustehen.
Mit dem Vergleich verzichten die Apotheken auf die sogenannte Aussonderung. Apotheken, die kurz vor dem Zusammenbruch des privaten Rechenzentrums noch einen Abschlag erhalten haben, wurden mit individuellen Angeboten gelockt. Dagegen war für Apotheken, deren Klage auf Aussonderung rechtskräftig abgewiesen wurde, kein Beitritt mehr möglich
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