Vorabausschüttung für Apotheken

AvP: Zweite Tranche sorgt für Enttäuschung

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Berlin -

Die zweite Vorabauszahlung an die von der AvP-Pleite betroffenen Apothekerinnen und Apotheker fällt enttäuschend aus. Auf den gestern vielerorts eingegangenen Benachrichtigung wird nur ein äußerst geringer Betrag ausgewiesen. Das hat einen Grund.

Die von der Insolvenz des Rechenzentrums AvP betroffenen Apotheken hatten Ende Januar die erste von drei Abschlagszahlungen erhalten. Insgesamt wurden rund 33,8 Millionen Euro überwiesen, da die beigetretenen Apotheken laut Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos Forderungen in Höhe von rund 309,1 Millionen Euro angemeldet hatten, ergab sich eine Quote von etwa 10,9 Prozent.

Geradezu bescheiden nimmt sich die zweite Tranche aus, über die Hoos gestern informiert hat. Gerade einmal 1 Prozent der Gesamtforderungen stehen zur Verfügung, sodass also lediglich eine Summe von drei Millionen Euro überwiesen wird.

Hintergrund ist die Konstruktion der Abschlagszahlungen:

  • In der ersten Runde wurden 25 Prozent der auf den Altgeschäftskonten von AvP gefundenen Geldern erst an den Treuhänder und dann an die Apotheken überwiesen. Separiert wurden vorher die Forderungen derjenigen Apotheken, die dem Vergleich nicht beitreten wollten oder durften. Sie sollen der Insolvenzmasse zufließen, sobald gerichtlich geklärt ist, dass keine Aussonderungsrechte bestehen.
  • Von den nach Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens von den Kassen überwiesenen Geldern werden jetzt im zweiten Schritt 35 Prozent der auf die Rezepte der beigetretenen Apotheken entfallenden Gelder ausgezahlt. Offenbar hatten die Kassen also gerade einmal rund zehn Millionen Euro überwiesen.

Nächste Zahlung im September

Die nächste Zahlung des Treuhänders an die Offizinapotheken erfolgt laut Hoos voraussichtlich Ende September:

  • Offene Beträge, die die Kassen noch nicht freigegeben oder bei Gericht oder Treuhändern hinterlegt haben, werden durch den Beitritt zur Auszahlung an den Insolvenzverwalter freigegeben, bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen wird er Kassenabschlag abgezogen. Auch hier sollen 35 Prozent an den Treuhänder gehen. Weigern sich Kassen, will Hoos dort, wo Erfolgsaussichten bestehen, klagen.
  • Von den Herstellerabschlägen, die bei AvP über die ebenfalls insolvente Schwesterfirma DiG (Dialog im Gesundheitswesen) abgewickelt wurden, will Hoos einen Anteil von 15 Prozent der Forderungen überweisen. Berechnet wird diese Summe nach dem Verhältnis der Forderungen von beigetretenen und nicht beigetretenen Apotheken.
  • Weitere Zahlungen, die noch eingehen sollten, will Hoos mit der letzten Tranche zehn Monate nach Ablauf der Beitrittsfrist überweisen.

Schließlich will der Insolvenzverwalter gegen Ende des Jahres eine Abschlagsverteilung an alle Gläubiger vornehmen.

Der Insolvenzverwalter hatte schon zu Beginn des Verfahrens durchblicken lassen, dass eine Quote von 40 bis 50 Prozent am Ende möglich sein könnte. Festlegen wollte er sich zuletzt wegen der vielen offenen Fragen nicht.

Der Rahmenvereinbarung war eine vierstellige Zahl an Apotheken beigetreten, die insgesamt 95 Prozent der Forderungen repräsentieren. Das erforderliche Beitrittsquorum von 80 Prozent wurde damit erreicht.

    Halbe Million für AVNR

    Der Treuhänder verteilt das Geld nach dem Verhältnis der Forderungen und zahlt die Beträge jeweils innerhalb eines Monats nach Eingang an die Apotheken aus. Zinsen werden gutgeschrieben, Gebühren und Kosten abgezogen. Der Treuhänder erhält für seine Tätigkeit vor der Ausschüttung einmalig 25.000 Euro, der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) zur Erstattung seiner Rechts- und Beratungskosten 496.000 Euro.

    Alle Gelder, die dann noch übrig sind, werden Teil der Insolvenzmasse. Und schon zwei Monate nach der dritten Tranche will Hoos eine „angemessene Abschlagsverteilung“ an die Gläubiger einleiten und damit auch wieder die Apotheken.

    Rund 345 Millionen Euro hatten die rund 2500 betroffenen Apotheken im Insolvenzverfahren angemeldet, insgesamt belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf 626 Millionen Euro. Damit sind die Pharmazeuten die größte Gruppe unter den Gläubigern, doch vielfach wurde die Auffassung vertreten, dass die von den Krankenkassen an AvP überwiesenen Gelder nicht AvP gehört haben, sondern den Apotheken zustehen.

    Mit dem Vergleich verzichten die Apotheken auf die sogenannte Aussonderung. Apotheken, die kurz vor dem Zusammenbruch des privaten Rechenzentrums noch einen Abschlag erhalten haben, wurden mit individuellen Angeboten gelockt. Dagegen war für Apotheken, deren Klage auf Aussonderung rechtskräftig abgewiesen wurde, kein Beitritt mehr möglich

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