Zweiter Abschlag

AvP: Kassen verzögern Auszahlung

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Berlin -

Dass die zweite Vorabauszahlung an die von der AvP-Pleite betroffenen Apothekerinnen und Apotheker so enttäuschend ausfällt, hat laut Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos mit den Krankenkassen zu tun. Diese hätten die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig geliefert.

Laut Hoos liegt die geringe Höhe der Auszahlungen in dieser Runde in erster Linie an der Abstimmung mit den Kostenträgern: „Die bereits vor Abschluss des Vergleichs bei den Treuhändern hinterlegten Gelder müssen zugeordnet werden, wofür wir auf detaillierte Informationen von den Krankenkassen angewiesen sind. Vorher kann eine Auszahlung an den Treuhänder der Rahmenvereinbarung nicht erfolgen.“

Gerade einmal 1 Prozent der von den die beigetretenen Apotheken angemeldeten Forderungen in Höhe von 309,1 Millionen Euro standen diesmal für die Auszahlung zur Verfügung, sodass also lediglich eine Summe von rund drei Millionen Euro überwiesen wird.

Die zweite Vorabauszahlung betrifft Gelder, die nach Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens von den Kassen überwiesen worden waren. Davon sollen 35 Prozent an die beigetretenen Apotheken gehen. Laut dieser Rechnung standen also gerade einmal rund zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Mehr Geld bei nächsten Auszahlungen

Hoos ist aber guter Dinge, dass die Apotheken trotzdem noch in diesem Jahr weitere substanzielle Zuflüsse sehen werden: „Die nächste Auszahlung wird dann mit Sicherheit höher ausfallen, ebenso wie die vereinbarte Abschlagsverteilung an alle Gläubiger“, so der Insolvenzverwalter.

Ende Januar hatten die Apotheken die erste von drei Abschlagszahlungen erhalten. Insgesamt wurden rund 33,8 Millionen Euro überwiesen, entsprechend ergab sich eine Quote von etwa 10,9 Prozent. In der ersten Runde gingen 25 Prozent der auf den Altgeschäftskonten von AvP gefundenen Geldern erst an den Treuhänder und dann an die Apotheken. Separiert wurden vorher die Forderungen derjenigen Apotheken, die dem Vergleich nicht beitreten wollten oder durften. Sie sollen der Insolvenzmasse zufließen, sobald gerichtlich geklärt ist, dass keine Aussonderungsrechte bestehen.

Nächste Zahlung im September

Die nächste Zahlung des Treuhänders an die Offizinapotheken erfolgt laut Hoos voraussichtlich Ende September:

  • Offene Beträge, die die Kassen noch nicht freigegeben oder bei Gericht oder Treuhändern hinterlegt haben, werden durch den Beitritt zur Auszahlung an den Insolvenzverwalter freigegeben, bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen wird er Kassenabschlag abgezogen. Auch hier sollen 35 Prozent an den Treuhänder gehen. Weigern sich Kassen, will Hoos dort, wo Erfolgsaussichten bestehen, klagen.
  • Von den Herstellerabschlägen, die bei AvP über die ebenfalls insolvente Schwesterfirma DiG (Dialog im Gesundheitswesen) abgewickelt wurden, will Hoos einen Anteil von 15 Prozent der Forderungen überweisen. Berechnet wird diese Summe nach dem Verhältnis der Forderungen von beigetretenen und nicht beigetretenen Apotheken.
  • Weitere Zahlungen, die noch eingehen sollten, will Hoos mit der letzten Tranche zehn Monate nach Ablauf der Beitrittsfrist überweisen.

Schließlich will der Insolvenzverwalter gegen Ende des Jahres eine Abschlagsverteilung an alle Gläubiger vornehmen.

Der Insolvenzverwalter hatte schon zu Beginn des Verfahrens durchblicken lassen, dass eine Quote von 40 bis 50 Prozent am Ende möglich sein könnte. Festlegen wollte er sich zuletzt wegen der vielen offenen Fragen nicht.

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