AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos hat den betroffenen Apotheken wie angekündigt einen Vorschlag für einen ersten Vergleich unterbreitet: Diese könnten einen kleineren Betrag – von unter 10 Prozent der Forderungen ist die Rede – sofort bekommen, müssten dafür aber im Gegenzug auf Klagen bezüglich der Aussonderungsrechte verzichten. Ein anwaltlicher Vertreter der Apotheker rät von dem Deal ab.
Hoos hatte in der vergangenen Woche gegenüber APOTHEKE ADHOC berichtet, dass man sich in Gesprächen mit Vertretern der Apotheker über einen möglichen Vergleich befinde. Der Vorteil bestehe darin, dass die Gläubiger nicht bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens auf ihr Geld warten müssten, was bis zu einer BGH-Entscheidung durchaus mehrere Jahre dauern kann. Mit dem Vergleich würden die Apotheker auf der anderen Seite die Chance verspielen, mehr als die durchschnittliche Quote aus der Masse zu bekommen, da sie damit final auf ihre Aussonderungsrechte verzichten müssten.
Da eine große Anzahl der Apotheker einem Vergleich zustimmen müsste, klang schon Hoos nicht besonders zuversichtlich. Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der etliche AvP-Apotheker:innen vertritt, hat dem Angebot nun in einem Schreiben an seine Mandanten eine klare Abfuhr erteilt – und dabei ziemlich scharf gegen Hoos geschossen.
Douglas zufolge wurde kurzfristig ein geringer Betrag von unter 10 Prozent als Vergleich in Aussicht gestellt. Zwar könnten die Apotheken später mit weiteren Zahlungen rechnen. Wie viel unter dem Strich herauskommt, lässt sich aber noch immer nicht sagen. Hoos hatte vergangene Woche erneut klargestellt, dass sich über eine Quote noch keine verlässlichen Aussagen treffen ließen.
Douglas geht aber davon aus, dass die Apotheken ihre individuellen Forderungen durchaus aussondern können. Denn es bestünden nach wie vor erhebliche Zweifel, „ob das Konstrukt von AvP mittels der Abtretung wirksam war“. Für seine Mandant:innen hat er diese Ansprüche geltend gemacht, Hoos wiederum hat Aussonderungsrechte aber nur für einen sehr kleinen Teil spezieller Forderungen akzeptiert. Douglas erwartet deshalb, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Und der Anwalt rät offenbar auch dazu: „Sollten Sie sich auf einen Vergleich einlassen, würden Sie bereits jetzt auf diese Rechte endgültig verzichten. Selbst wenn dann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durch andere Apotheken festgestellt werden würde, dass die Abtretung unwirksam war und die Aussonderungsrechte durchgreifen, hätten Sie sich dieser Rechte begeben“, warnt der Rechtsanwalt. Ein Deal wie angeboten könne allenfalls für Apotheken wirtschaftlich sinnvoll sein, die kurzfristig an Liquidität benötigte. Doch aus Sicht seiner Kanzlei würden diese Beträge das Risiko nicht aufwiegen.
Doch Douglas ist noch aus einem anderen Grund der Auffassung, jetzt noch nicht über einen Vergleich verhandeln zu wollen: „Wir haben Herrn Dr. Hoos wiederholt klargemacht, dass wir erwarten, dass gegenüber den Banken deren Verhalten, nämlich die kurzfristige Kündigung der Kreditlinie, angefochten wird“, schreibt der Rechtsanwalt. Mehr als 200 Millionen Euro könnten so der Insolvenzmasse zufließen. Hoos habe diese Anfechtung bislang aber nur angekündigt. „Aufgrund vieler Gespräche, die wir mit einzelnen Gläubigern geführt haben, sind wir der Auffassung, dass Herrn Dr. Hoos zunächst seine Hausaufgaben machen soll, die Insolvenzmasse zu vermehren, anstatt mit uns darüber zu verhandeln, wie der aktuelle Betrag verteilt werden könnte“, schreibt Douglas.
Die offenen Forderungen im AvP-Insolvenzverfahren belaufen sich insgesamt auf 626 Millionen Euro. 354 Millionen Euro davon entfallen auf die Offizin-Apotheken. Wiederum etwa 70 Prozent müssten Teil eines Vergleichs sein. Doch das scheint aktuell aussichtslos. Bis zu einer Anfechtung gegenüber den Banken bestehe keine Bereitschaft, auch nur in die Diskussion einzusteigen, berichtet Douglas aus eigenen Gesprächen. Man werde daher die Strategie weiterführen „auf Herrn Dr. Hoos dahingehend einzuwirken, sich doch auf die Mehrung der Insolvenzmasse zu konzentrieren“.
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