AOK will Geld zurück

AvP-Apotheken sollen 600.000 Euro zahlen

, Uhr
Berlin -

Die AOK Nordost hat Apotheken aufgefordert, im Zusammenhang mit eventuellen Rückforderungen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Es geht um Gelder, die die Kasse unmittelbar vor dem Zusammenbruch des privaten Rechenzentrums AvP als Abschlag überwiesen hatte.

Zahlen zu den angeschriebenen Apotheken will die AOK Nordost nicht nennen. „Es geht um ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 600.000 Euro, das wir an das Rechenzentrum AvP gezahlt haben, um die Liquidität der betroffenen Apotheken zeitnah zu sichern“, erklärt ein Sprecher aber auf Nachfrage.

„Da die Rezepte auch über andere Rechenzentren abgerechnet worden sind und sich für eine Rückerstattung keine Stelle in der Pflicht sah, mussten wir leider für alle Beteiligten den Weg der Verjährungsverzichtsvereinbarung gehen, um verjährungshemmende Klagen zu vermeiden“, so der Sprecher weiter. „Schließlich geht es dabei um eine beträchtliche Summe an Versichertengeldern, mit denen wir weder leichtfertig umgehen noch Beträge doppelt bezahlen dürfen.“

Am 16. September 2020, also gut eine Woche nach den ersten Meldungen über verspätete Auszahlungen und exakt einen Tag vor Insolvenzanmeldung, hatte die Kasse noch eine Vorauszahlung auf die für den laufenden Monat erwarteten Abrechnungen an AvP geleistet, und zwar in Höhe von 25 Prozent der jeweiligen Rechnung aus dem Vormonat.

Apotheken haften für AvP

Die AOK geht davon aus, dass ihr ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gegenüber der Apotheke und ihrem früheren Rechenzentrum zusteht und bezieht sich auf den Arzneiversorgungsvertrag (AVV). § 17 Abs. 4 Satz 3 sehe eine gesamtschuldnerische Haftung in voller Höhe vor. Dass die Apotheke zwar über AvP noch eine Abschlagszahlung entgegengenommen habe, die Originalrezepte jedoch zurückgehalten habe, betrachte man als „vertragliche Nebenpflichtverletzung, die einen Schadensersatzanspruch begründet hat“.

Von der AvP-Pleite betroffene Apotheken fürchten, dass die AOK Nordost nur den Anfang gemacht hat und dass weitere Kassen folgen könnten. Dabei war die Blockadehaltung der Kostenträger schon ein wesentlicher Grund dafür, dass insbesondere die zweite und dritte Vorabausschüttung an die Apotheken so gering ausgefallen waren.

War zunächst nur ein Teil der auf den Konten vorgefunden Gelder an die Apotheken ausgezahlt worden, hätten für die zweite Vorabauszahlung Gelder genutzt werden sollen, die nach Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens von den Kassen überwiesen worden waren. Hier standen aber gerade einmal rund zehn Millionen Euro zur Verfügung, von denen rund drei Millionen Euro überwiesen werden konnten.

Keine Infos von den Kassen

Laut Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos hätten die bereits vor Abschluss des Vergleichs bei den Treuhändern hinterlegten Gelder zugeordnet werden müssen, wofür man auf detaillierte Informationen von den Krankenkassen angewiesen wäre. Vorher kann eine Auszahlung an den Treuhänder der Rahmenvereinbarung nicht erfolgen.“

Auch die dritte Tranche fiel, anders als angekündigt, mager aus. Hier sollten offene Beträge, die die Kassen noch nicht freigegeben oder bei Gericht oder Treuhändern hinterlegt hatten, freigegeben werden. Hoos hatte schon angekündigt, bei Erfolgsaussichten gegen die Kassen zu klagen.

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch