Aut-idem-Liste

Austauschverbot für acht weitere Wirkstoffe

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Berlin -

Die Substitutionsausschlussliste wird erweitert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die zweite Tranche der Arzneimittel festgelegt, die in der Apotheke nicht mehr durch ein wirkstoffgleiches Präparat ersetzt werden dürfen. Die Liste würde somit auf 16 Wirkstoffe anwachsen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss die Erweiterung noch abnicken.

Auf der Liste stehen künftig auch die zur Behandlung der Epilepsie eingesetzten Wirkstoffe Phenobarbital (Tabletten), Primidon (Tabletten), Carbamazepin (Retardtabletten) und Valproinsäure (Retardtabletten) sowie der zur Blutgerinnungshemmung eingesetzte Wirkstoff Phenprocoumon (Tabletten). Die Opioide Buprenorphin (Pflaster), Oxycodon (Retardtabletten) und Hydromorphon (Retardtabletten) dürfen dann nicht mehr ausgetauscht werden, wenn sie eine unterschiedliche Applikationshöchstdauer beziehungsweise -häufigkeit aufweisen.

Auch über andere Opioide war zunächst diskutiert worden, darunter Morphin, Fentanyl, Tillidin und Tramadol. Der G-BA sah aber keine Anhaltspunkte für ein Austauschverbot. Lediglich Hydromorphon sollte zunächst nicht auf der Liste stehen und schaffte es letztlich doch.

„Die zweite Tranche der Substitutionsausschlussliste umfasst Wirkstoffe aus Therapiefeldern, für die bei der ersten Tranche keine abschließende Prüfung möglich war: Antikonvulsiva und Opiodanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung sowie ein Wirkstoff zur Hemmung der Blutgerinnung“, kommentierte der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken.

„Bei den ebenfalls geprüften Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD und äußerlich anzuwendende Dermatika zur Behandlung der Psoriasis sowie weiterer Wirkstoffe, die im Stellungnahmeverfahren für eine Aufnahme in die Liste vorgeschlagen wurden, waren die Kriterien für die Notwendigkeit eines generellen Aut-idem-Verbots hingegen nicht erfüllt.“ Auch für diese Wirkstoffe bestehe aber weiterhin für jeden Arzt die Möglichkeit, die gegenseitige Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel aufgrund patientenindividueller und erkrankungsspezifischer Aspekte auszuschließen, betonte Hecken.

Der Beschluss des G-BA wird nun dem BMG zur Prüfung vorgelegt. Wird er nicht beanstandet, tritt er am ersten oder fünfzehnten Tag des auf die Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger folgenden Kalendermonats, frühestens vier Wochen nach Ablauf des Tages seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft. Apotheken und Ärzte haben so ausreichend Zeit, sich auf die Neuerung einzustellen.

Der G-BA hatte den ersten Wirkstoffkatalog intern schon im September 2014 beschlossen, seit dem 10. Dezember 2014 gilt diese Aut-idem-Liste. Darauf stehen bislang acht Wirkstoffe: Levothyroxin, Levothyroxin/Kaliumiodid, Digitoxin, β-Acetyldigoxin, Phenytoin, Ciclosporin, Tacrolimus und Digoxin.

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