In der Ferienzeit bekommen Apotheken oft Mitarbeiterzuwachs. Schüler nutzen die freie Zeit oft, um ein Praktikum in der Offizin zu absolvieren. Für viele handelt es sich dabei um den Einstieg in die Pharmazie. Die Inhaber müssen dabei auch Regeln zu Arbeitszeiten und Beschäftigungsverbote beachten.
Bei Schülerpraktikanten handelt es sich oft um Minderjährige. Für sie gelten besondere Arbeitsschutzregeln. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen etwa nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Samstage und Sonntage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Kinder unter 15 Jahren dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) nur im Rahmen eines Schulpraktikums beschäftigt werden.
Zudem gibt es einen Anspruch auf Ruhepausen, die bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden, mindestens 30 Minuten – bei einer höheren Dauer mindestens eine Stunde betragen. Auch die Frage, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist für Inhaber entscheidend. Denn bei einer vorgegebenen Hospitanz trägt der Versicherungsschutz der Schule Kosten, die wegen eines Unfalls entstehen.
Zahlt die Apotheke dem Schüler ein Gehalt, gilt er als Beschäftigter der Apotheke und ist über den Betrieb versichert. Der Inhaber oder ein Ausbildungsbeauftragter der Apotheke sollten mit dem Schüler beim Antritt des Praktikums über wichtige Sicherheitsbestimmungen und mögliche Gefährdungen etwa im Labor sprechen.
Für Schüler gelten Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten. In der Apotheke betrifft dies besonders die Rezeptur. Auch wenn ein Approbierter oder pharmazeutischer Mitarbeiter bei der Herstellung von Arzneimitteln ohnehin die Aufsicht übernehmen sollte, ist die Tätigkeit für Schüler dort nur begrenzt möglich.
In der Rezeptur sollten die jungen Praktikanten vor allem Zusehen. Wer die Produktion zeigen will, findet in der Herstellung von Zinkpaste, Nasensalbe, Teemischungen und Vitamin-C-Kapseln geeignete Produkte. Als Mitbringsel für die Familie zu Hause eignen sich Pillen oder Zäpfchen mit Süßigkeiten. Im Vordergrund bei diesen Tätigkeiten sollte das genaue Arbeiten in der Rezeptur stehen.
Wichtig beim Umgang mit Schülerpraktikanten ist ein ausführliches Gespräch zu Beginn der Tätigkeit. Dabei kann der Inhaber herausfinden, ob der neue Kollege vor allem an kaufmännischen, pharmazeutischen oder verkaufsorientierten Tätigkeiten interessiert ist. Kreative Kandidaten können beispielsweise bei der Schaufensterdekoration eingesetzt werden. Zudem sollte in einer schriftlichen Praktikumsvereinbarung Beginn, Dauer sowie Verschwiegenheit festgelegt werden.
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