Aufsicht erinnert an Hitze-Regeln APOTHEKE ADHOC, 07.08.2018 17:32 Uhr
Die Apothekenaufsicht in Berlin erinnert die Apotheker aus aktuellem Anlass noch einmal an die korrekte Lagerhaltung von Arzneimitteln bei hohen Außentemperaturen. „Sollten die geforderten Lagerungsbedingungen nicht gewährleistet sein, ist die Apotheke gegebenenfalls nicht betriebsfähig“, erinnert das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). In diesen Fällen sei Rücksprache mit dem Amt zu halten.
Das LAGeSo weist in einem über die Berliner Apothekerkammer verbreiteten Schreiben darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 2d Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Apotheken eine Lagerhaltung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen unterhalb einer Temperatur von 25°C möglich sein muss. „Die Einhaltung der Lagerungsbedingungen ist in Eigenverantwortung durch die Apothekenleitung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.“ Denkbar sei zum Beispiel die Nutzung mobiler Klimageräte.
Und die Inhaber sollen die Lagertemperatur nicht nur regelmäßig kontrollieren, sondern dies auch dokumentieren. Insbesondere während länger anhaltender Hitzeperioden sei dies „unerlässlich“. Die Kontrolle habe in allen Bereichen der Apotheke zu erfolgen, in denen Arzneimittel und Ausgangsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln gelagert werden.
Doch nicht immer lassen sich ideale Lagerbedingungen gewährleisten. Etwa wenn, wie unlängst bei der Berliner Hauptbahnhof-Apotheke, die Klimaanlage der Hitze nicht mehr Paroli bieten kann und ausfällt. Die Apotheke musste vorübergehend schließen. Das bedeutet nicht nur akute Umsatzeinbußen, sondern in der Folge auch ein großer Aufwand in der Kommunikation mit den Herstellern.
Das LAGeSo informiert: Wenn Arzneimittel oder Ausgangsstoffe mehr als kurzfristig unter Abweichung von den zulässigen Lagertemperaturen gelagert würden, sei die Abgabe „erst nach Abschluss einer positiven Risikobewertung“ möglich, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Hersteller. „Es muss sichergestellt sein, dass keine qualitätsgeminderten Arzneimittel an den Endverbraucher abgegeben werden“, so die Behörde. Betroffene Ware sei bis zur Entscheidung über die weitere Verwendung unter Quarantäne zu stellen.
Angesichts solcher – sachlich begründeten – strengen Vorgaben und Kontrollen fragen sich viele Apotheker, wie es den Arzneimitteln geht, die in diesen Tagen auf dem Versandweg zum Patienten gelangen. Denn weder die Transporter der Logistiker noch deren Abhollager sind regelmäßig klimatisiert.
Das LAGeSo ist auch für die Aufsicht der Berliner Versandapotheken zuständig. Auf Nachfrage hatte die Behörde gegenüber APOTHEKE ADHOC unlängst erklärt: Durch das LAGeSo wird geprüft, ob die im Qualitätssicherungssystem getroffenen Regelungen geeignet sind, einen ordnungsgemäßen Transport der Arzneimittel zu gewährleisten.“ Testkäufe bei die Versendern führt die Behörde allerdings nicht durch.