Rezepturzuschlag

Asys: 8,35 Euro für alle Rezepturen

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Berlin -

Verschreibungspflichtige Rezepturarzneimittel können nun mit einem Festzuschlag von 8,35 Euro abgerechnet werden – analog zu den Fertigarzneimitteln. Die Softwarehäuser waren gerüstet, nach einem kurzen Update lief die neue Preisberechnung. Einen Mehraufwand gibt es aktuell noch bei Asys – das System unterscheidet nicht zwischen rezeptpflichtigen und verschreibungsfreien Zubereitungen.

Mit Inkrafttreten des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) könnten Apotheker seit 13. Mai die Fixpauschale auch bei Rezepturen abrechnen. Dies betrifft nur Rezepturen, die verschreibungspflichtige Wirkstoffe enthalten; für Rezepturen mit ausschließlich nicht verschreibungspflichtigen Stoffen ist in den meisten Arzneilieferverträgen eine analoge Regelung vereinbart worden. Allerdings sind solche Zubereitungen für Erwachsene nicht verordnungsfähig.

Asys beschert den Apothekern aktuell einen unberechtigten Zuschlag für Rezepturen, die an Endverbraucher abgegeben werden: Das System berechnet für jede Herstellung einen Festzuschlag von 8,35 Euro – egal ob Rx oder nicht. Die Mitarbeiter müssen manuell den Preis anpassen.

Der Softwareanbieter weiß von dem Problem: „In Asys wird aktuell für die Rezepturen unabhängig von der Verschreibungspflicht und der Abgabeart der Preis nach Arzneimittelpreisverordnung vorgeschlagen. Der Anwender kann die Preise für die Abgabe außerhalb der GKV-Belieferung zu jedem Zeitpunkt selber ändern. Diese Änderungen können auch automatisiert ablaufen“, so ein Sprecher.

Man werde zeitnah eine komfortable Lösung entwickeln. Jedoch sei „von Anwenderseite kein Änderungswunsch“ an Asys herangetragen worden. „Durch die kurze Zeitspanne zwischen Bekanntwerden des Gültigkeitzeitpunktes und dem Gültigwerden der Änderungen gab es keine Möglichkeiten, kurzfristig eine Änderung umzusetzen“, so der Sprecher. Zudem seien die Anwender mit der Umsetzung des Systems „sehr zufrieden, da sie sich keine Überlegungen zur Verschreibungspflicht machen mussten“.

Außerdem neu seit Mai: Die Arbeitspreise werden um jeweils einen Euro erhöht. Bei Tees und Lösungen gibt es dann 3,50 Euro, bei Salben und Pasten bis 200 Gramm 6 Euro. Kapseln und Zäpfchen bis 12 Stück können dann mit 8 Euro Rezepturzuschlag taxiert werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind parenterale Zubereitungen.

Der Preis der verschreibungspflichtigen Rezepturarzneimittel setzt sich künftig wie folgt zusammen:

Summe der Apothekeneinkaufspreise (AEP) aller verwendeten Ausgangsstoffe und Packmittel

+ 90 Prozent Festzuschlag auf AEP

+ neuer Rezepturzuschlag (3,50 Euro, 6 Euro oder 8 Euro)

+ 8,35 Euro Festzuschlag

= Netto-Apothekenabgabepreis

+ 19 Prozent Mehrwertsteuer

= Brutto-Apothekenabgabepreis

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