Mitte des Monats tritt die erste Rabattvereinbarung für ein in der frühen Nutzenbewertung begutachtetes Präparat in Kraft: Der Hersteller AstraZeneca wird für sein Pärparat Brilique (Ticagrelor) etwas über 3 Prozent Rabatt gewähren. Die Apotheker fragen sich, wie der Hersteller den möglichen Lagerwertverlust ausgleichen wird.
Der Rabatt wird nach dem neuen System in der Lieferkette durchgereicht: Der Hersteller stellt dem Großhandel zunächst den Nettowert in Rechnung. Der Großhandel gibt den rabattierten Preis weiter. Am Ende bekommen die Apotheken den rabattierten Preis erstattet. Wer also Brilique vor dem 15. Juli einkauft, aber erst nach dem Stichtag abrechnet, macht zunächst ein Minusgeschäft.
Zwar wird es einem Sprecher von AstraZeneca zufolge keinen direkten Lagerwertverlustausgleich für die Apotheken geben, die Apotheken sollen aber trotzdem nicht auf der Differenz sitzen bleiben. Wie dies geschehen soll, werde aktuell mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geklärt.
Im Juni hatten sich der GKV-Spitzenverband und AstraZeneca auf den Abschlag geeinigt. Ein halbes Jahr zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für Brilique einen Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen bescheinigt.
APOTHEKE ADHOC Debatte