Großpackungen mit dem Analgetikum Acetylsalicylsäure (ASS) könnte es schon bald nicht mehr ohne Rezept in der Apotheke geben. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich auf seiner heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, die Packungsgrößen gängiger apothekenpflichtiger Schmerzmittel zu begrenzen: Im Fall von ASS auf zehn Gramm Wirkstoff - das entspricht 20 Tabletten à 500 Milligramm Wirkstoff.
Sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Empfehlung folgen, könnte ASS damit zum ersten Mal in seiner Geschichte verschreibungspflichtig werden. Ausgenommen von der Rezeptpflicht wären dann nur noch die kleinen Packungen; für die Abgabe von 50er und 100er Packungen wäre eine ärztliche Verordnung nötig.
Bei Ibuprofen soll die Packungsgröße auf acht Gramm Wirkstoff beschränkt werden. Damit wären die 50er-Packungen der 200 und 400 Milligramm Dosierung künftig rezeptpflichtig. Apothekenpflichtige Diclofenac-Präparate dürfen der Empfehlung zufolge maximal 500 Milligramm Wirkstoff enthalten. Die Beschränkung hat in diesem Fall keine praktischen Konsequenzen, da die aktuell auf dem Markt verfügbaren Präparate diese Grenze nicht überschreiten. Schmerzmittel mit Phenazon und Propyphenazon sollen wie ASS-Präparate maximal zehn Gramm Wirkstoff enthalten dürfen.
Nach der Beschränkung der Packungsgröße von Paracetamol-Präparaten auf zehn Gramm Wirkstoff im vergangenen Jahr hatten Arzneimittelexperten vergleichbare Grenzen auch für andere rezeptfrei erhältliche Analgetika gefordert.
Anders als bei Paracetamol, wo das Suizidrisiko die Diskussion beherrschte, war die Festlegung therapiegerechter Packungsgrößen Ziel der aktuellen Überarbeitung. Pharmakologen hatten zudem die Gefahr gesehen, dass Verbraucher Analgetika, die in Großpackungen verfügbar sind, generell als harmlos einschätzen könnten.
Für den Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) ist fraglich, ob die Rezeptpflicht für Großpackungen fachlich begründet ist. „Tatsächliche Risikotatbestände, die aus Gründen einer zu großen Packungen bestehen, sind aus Sicht des BAH nicht bekannt“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Für die Verbraucher würde sich nach Einschätzung des Verbandes durch eine Neuregelung allerdings nicht viel ändern: Bei den künftig erlaubten OTC-Größen handele es sich ohnehin um die meistverkauften Packungen.
Das BMG muss das Votum des Sachverständigenausschusses nun prüfen. Sollte es sich der Empfehlung anschließen, werden ASS und Phenazon in die Verschreibungsverordnung aufgenommen und die Bestimmungen für die partielle Freigabe aus der Rezeptpflicht für die anderen Wirkstoffe angepasst. Letztlich ist für die Änderung der Verordnung noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.
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