Schwenninger verzichtet auf Stempel-Retax APOTHEKE ADHOC, 09.07.2015 15:19 Uhr
Die Schwenninger Krankenkasse hat angekündigt, auf Retaxationen wegen fehlender Telefonnummer oder Vornamen zu verzichten – vorerst. „Wegen eines Formfehlers soll es nicht dazu kommen, dass Rezepte nicht eingelöst werden können“, erklärte Felix Troester, Apotheker bei der Kasse. Die Apotheker stoßen nach Medienberichten mit den Korrekturen an ihre Grenzen.
Bis Ende September gilt die Friedenspflicht, entscheidend ist das aufgedruckte Abgabedatum. Diese Vorgehensweise hat die Kasse nach eigenen Angaben am Dienstag gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) verbindlich erklärt. „Die Schwenninger Krankenkasse steht für ein partnerschaftliches Miteinander gegenüber den Leistungserbringern“, so Troester. Ziel sei stets eine hochwertige Versorgung der Versicherten.
Auf Retaxationen verzichtet die Kasse, wenn der Vorname der verschreibenden Person fehlt oder unvollständig ist, und wenn die Telefonnummer, unter der der Arzt erreichbar ist, nicht auf dem Rezept steht. Diese neuen Vorgaben hätten zu Nachfragen von Apothekern geführt, so die Schwenninger.
Denn: „Fehlt eine dieser Informationen, ist es einer Krankenkasse möglich, die Verordnung zu retaxieren.“ Dies bedeute eine Verringerung des an die Apotheke zu zahlenden Betrags für Arzneimittel und Medizinprodukte, „im schlimmsten Fall auf null Euro“.
Das sieht der DAV anders: „Fehlt die Telefonnummer, ist dies kein Grund für eine Rechnungsbeanstandung“, so ein Sprecher. Schließlich diene die Telefonnummer ausschließlich dazu, den Apotheken die Kontaktaufnahme mit dem Arzt zu erleichtern, wenn Anlass zur Rücksprache bestehe. „Die Angabe der Telefonnummer ist also eine Unterstützungsleistung für den Apotheker.“
Grundsätzlich sei zu beachten, dass sich die Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) primär an den Arzt als verschreibende Person richteten und nicht an den abgebenden Apotheker. „Es ist Aufgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, ihre Ärzte auf die Neuerungen hinzuweisen“, heißt es beim DAV. „Rein vorsorglich empfehlen wir den Apothekern jedoch, ebenfalls auf die Neuerungen zu achten.“
Eine ähnliche Vereinbarung wie mit der Schwenninger Krankenkasse hat der DAV bereits mit dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer GEK, die DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die Handelskrankenkasse (HKK) warten demnach auch bis Ende September mit Retaxationen.
Derweil haben verschiedene Medien das Thema aufgegriffen. Die Berliner Zeitung etwa berichtete, dass die Neuregelung „offenbar bei vielen Ärzten noch nicht angekommen“ sei. Die Apotheker befürchteten, dass sie das ausbaden müssten und auf den Kosten sitzen blieben – zumal sie die Rezepte nicht selber ergänzen dürften.
Johannes Schröder, Inhaber der Alten Apotheke in Köln-Junkersdorf, begrüßt die Regelung in der Berliner Zeitung zwar grundsätzlich: „Auf den Rezepten, die etwa in der Notfall-Ambulanz der Uniklinik ausgestellt werden, findet man manchmal nicht mal den Namen des Arztes, sondern nur einen Schnörkel.“ Allerdings will er nicht wegen eines Formfehlers retaxiert werden. Er akzeptiere unvollständige Rezepte von Ärzten aus der Nachbarschaft und lasse diese nachträglich korrigieren. Über diesen Aufwand würden sich aber viele Apotheker in der Stadt beschweren.
Der Kölner Express stellt den Apotheker Thomas Vogel aus Düsseldorf vor. Er berichtet, dass er theoretisch jeden zweiten Kunden ohne Medikament nach Hause schicken müsste. Allerdings seien die Menschen auf ihre Arzneimittel angewiesen. „Rezepte, die von Ärzten aus unserer näheren Umgebung ausgestellt worden sind, löse ich ein und sammele sie. Nachträglich lasse ich sie dann von den Ärzten korrekt ausfüllen. Aber langsam stoße ich an meine Grenzen“, so Vogel gegenüber dem Express.
Auch die Ärztezeitung und das Dentalmagazin haben sich des Problems angenommen und berichten über die neuen Vorgaben. Dass es sich dabei um keine Lappalie handele, zeigten „etliche Unmutsbekundungen aus der Apothekerschaft auch gegenüber dieser Zeitung“, heißt es in der Ärztezeitung.
Ein Berliner Apotheker habe berichtet, er habe kurz vor Inkrafttreten der Regelung 150 Rezepte kontrolliert und festgestellt, dass kein einziges korrekt gewesen sei. Ein Apotheker aus Hildesheim klage, allein in seiner Region hätten „mehr als 50 Prozent der Praxen bislang keine nachhaltige Information zu den Rezeptanforderungen bekommen“.
Eigenhändig dürfen Apotheker die fehlenden Angaben nicht ergänzen, erklärt die Ärztezeitung. Für die Mediziner gibt es Tipps von der ABDA: „Erhält der Arzt eine unvollständige Verordnung zurück, reicht es aus, wenn er die fehlenden Angaben handschriftlich ergänzt.“ Eine erneute Unterschrift sei nicht erforderlich, sondern nur nötig, wenn die verordnete Leistung geändert werde.