DAV klärt auf

Arztbezeichnung: Gematik antwortet – nach 1 Jahr

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Berlin -

Was muss bei der Arztbezeichnung angegeben werden? Reicht „Arzt“? Oder „Allgemeinmedizin“? Oder bedarf es doch „FA für Allgemeinmedizin“? Was eigentlich in § 2 Absatz 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geregelt ist, wird jetzt durch das E-Rezept noch einmal zur Streitfrage, anders als beim Papierrezept ist die Angabe nämlich beim E-Rezept nicht durch die Apotheken heilbar. Doch der DAV klärt nun auf und die Gematik auch. So werden dann auch seit fast einem Jahr liegende Tickets beantwortet.

Bereits am 30. Januar 2023 fragte Apothekerin Daniela Hänel bei der Gematik an, wie es sich denn mit der Arztbezeichnung verhalte. Vor fast einem Jahr fragte Hänel: „Reicht beim E-Rezept die Berufsbezeichnung ‚Arzt‘ oder ‚Facharzt‘ oder müssen noch weitere Abgaben zur Qualifikation im Arzt-Praxis-Feld ersichtlich sein?“ Sie bat um eine verbindliche Aussage, schließlich gehe es um ihr Retaxrisiko.

Mit der erbetenen schnellen Rückmeldung klappte es aber nicht. Nachdem das Thema offenbar erst in der ersten Gematik-Sprechstunde in 2024 von den Softwarehäusern aufgegriffen wurde, gab es Anfang dieser Woche eine Information des DAV, worauf sich nun auch die Gematik bezieht. Demnach stellt auch die Gematik klar, das keine Retax drohe, solange die Berufsbezeichnung „als solche noch sinnhaft ist“. Eine Aussage dazu, ob denn auch nur die Unterscheidung „Arzt“, „Zahnarzt“ oder „Tierarzt“ ausreiche, wird nicht definiert. Früher gab es deshalb auch schon Retaxationen.

Empfohlen wird daher, „bei fehlenden oder nicht zweifelsfrei erkennbar sinnhaften Berufsbezeichnungen das E-Rezept mit Hinweis auf die fehlerhafte Berufsbezeichnung an den Arzt zurückzuweisen und erneut ausstellen zu lassen“. Dass die Ärzt:innen ihre Berufsbezeichnung selbst im Praxisverwaltungssystem (PVS) hinterlegten, könne zudem zu Fehlern führen. Noch einfacher wäre sicher ein Retax-Verbot bei solch strittigen Detailfragen.

Kopfzerbrechen bringt nichts

Auch Inhaberin Andrea Prochaska hat eine solche Antwort von der Gematik bekommen. So ganz sicher ist die Lage für sie nach wie vor nicht. „Ob das damit nun geklärt ist, weiß man erst nach der ersten Retaxation.“ Ihrer Meinung nach bietet der aktuell kommunizierte Status breite Angriffsfläche. Aber eben auch in beide Richtungen: „Wenn das zur Retax führt, werden wir das gemeinsam durchklagen.“ Die Apothekerin aus Mönchen-Gladbach habe das bereits mit mehreren Kolleg:innen besprochen.

Sie habe das Thema Arztbezeichnungen nun erst einmal abgehakt. „Es lohnt sich ja nicht, sich jetzt jeden Tag Gedanken darüber zu machen. Da ist die Stimmung vom Team auch im Keller.“ Generell versucht sie gerade bei allen Herausforderungen des E-Rezeptes ihr Team bei Laune zu halten. „Problemfälle“ bearbeitet sie dann oft abends, damit ihre Angestellten nicht damit behelligt werden. Für sie habe aktuell oberste Priorität, dass die Kund:innen versorgt sind und ihr Team nicht den Spaß am Job verliert. Man müsse das Ganze positiv angehen, sonst sei keinem geholfen. Weniger Druck machen, wolle sie deshalb aber nicht.

Für sie spiegeln die vielen offenen Detailfragen nur ein Grundsatzproblem wider: „Es fühlt sich scheinbar keiner für uns verantwortlich.“ Die Gematik nehme sich bei solchen Fragen raus, sie würde sich mehr Unterstützung von der Standesvertretung wünschen und mehr Kolleg:innen, die alle Probleme nicht stumm hinnehmen.

Sie sei jetzt von drei E-Rezepten in der Woche mal eben auf 500 geschossen und findet es beachtlich, wie die Vor-Ort-Apotheken das meistern. Aktuell hat sie aber auch 60 Rezepte liegen, wo sie nicht weiß, ob die Verordnung so passt. „Wir stehen jetzt auf Messers Schneide“, so Prochaska und glaubt, Lauterbach wolle die Apothekenlandschaft erst einmal ausdünnen, bevor das Thema Honorar angegangen wird. Da bliebe den Vor-Ort-Versorgern nur, sich auf ihre Stärken zu besinnen.

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