Arzneimittelrezepte

Dosierangaben und Medikationsplan-Kreuz

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Berlin -

In anderen Ländern längst üblich, sollen auch in Deutschland auf Rezepten künftig von den Ärzten die jeweiligen Dosierangaben vermerkt werden. Doch die Umsetzung ist eine Herausforderung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüft derzeit eine entsprechende Regelung. Für die Apotheker könnte es im Alltag neue Klippen geben.

Im Januar hatte sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht im Auftrag des BMG mit dem Thema befasst. Die Experten empfahlen, dass bei Rezepten über Humanarzneimittel, die in Deutschland ausgestellt und eingelöst werden, Dosierangaben künftig verpflichtend einzutragen sind.

Die Experten monierten allerdings, dass es aufgrund der geringen Größe von Rezepten schwierig werden dürfte, Dosierungsempfehlungen zu mehreren Arzneimitteln in lesbarer Form zu dokumentieren. Problematisch seien auch häufig wechselnde Dosierungen.

Aus diesem Grund sei ein Medikationsplan als Dokumentationsmittel vorzuziehen, so das Fazit des Sachverständigenausschusses. Aus Sicht des Ausschusses soll die Verbreitung von Medikationsplänen gefördert werden. Daher beinhaltet die Empfehlung eine Ausnahmeregelung: Dosierungsangaben sind demnach nicht Pflicht, wenn ein Medikationsplan oder schriftliche Dosieranweisungen des Arztes vorliegen.

Ein Auswahlkästchen „Medikationsplan liegt vor“ soll daher neu eingeführt werden. Nur wenn dieses angekreuzt sei, dürfe auf eine zusätzliche Dosierungsangabe auf dem Rezept verzichtet werden, so der Sachverständigenausschuss.

Jetzt ist die Regierung dran: „Das BMG prüft derzeit, die Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, wonach verschreibende Personen auf Rezepten grundsätzlich Angaben zur Dosierung von Arzneimitteln zu machen haben, mit einer Verordnung umzusetzen“, so eine BMG-Sprecherin. Die Verordnung solle Neuregelungen zur Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) enthalten.

Bei den Ärzten trifft der Vorschlag nicht auf Begeisterung: „Das ist gut gemeint, aber übertrieben“, findet Dr. Wolfgang Kreischner, Vorsitzender des Hausärzteverbands Berlin und Brandenburg. Die meisten Patienten nähmen regelmäßig Arzneimittel und wüssten ohnehin, wie sie die Präparate einnehmen müssten.

Für sinnvoll hält Kreischner Dosierangaben auf den Rezepten nur in akuten Fällen oder wenn neue Medikamente verordnet werden. Ob entsprechende Angaben gemacht werden, solle dem Arzt freigestellt werden. „Aber wenn es auf dem Rezept steht, sollte der Apotheker verpflichtet sein, die Angaben auf die Packung zu schreiben“, so Kreischner.

Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird die mögliche Pflicht für Dosierangaben derzeit geprüft und bewertet. Eine Sprecherin wollte sich daher noch nicht dazu äußern, wie die Neuregelung bewertet und umgesetzt wird.

Mit der Neufassung sollen deutsche Rezepte den EU-Rezepten gleichgestellt werden: Bei Verordnungen, die in einem anderen EU-Staat ausgestellt wurden und in Deutschland eingelöst werden sollen, ist die Angabe der Dosierung Pflicht. Die Verordnung zur Anerkennung von EU-Rezepten hat Ende Mai den Bundesrat passiert.

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