Patienten der Debeka müssen bei teuren Arzneimitteln nicht mehr in Vorkasse gehen: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit dem Versicherer eine Vereinbarung über die Direktabrechnung von Arzneimitteln getroffen. Dem Vertrag können alle Apotheken beitreten und so Rezepte ab 1000 Euro direkt mit Debeka abrechnen. Für die Apotheken, die Privatpatienten bislang Rechnungen ausstellten und ihnen somit eine spätere Zahlung ermöglichten, entfällt somit das Inkassorisiko.
Um die Direktabrechnung nutzen zu können, müssen der Versicherte und die Apotheke dem Verfahren schriftlich zustimmen. Anschließend erfolgen Abrechnung und Erstattung direkt zwischen Debeka und der Apotheke. Das Rezept bleibt dabei zunächst in der Apotheke. Ab einem Rechnungsbetrag von 1000 Euro kann dann mit der Debeka abgerechnet werden. Die Apotheken können dafür mehrere Rezepte eines Patienten sammeln, eine Kombination der Rezepte verschiedenere Patienten ist hingegen nicht möglich.
Laut Debeka erhalten die Apotheker beim jeweiligen Apothekerverband ein Erstattungsformular. Das reichen sie zusammen mit den Rezepten bei der Krankenversicherung ein. Diese ist vertraglich verpflichtet, die Rechnung innerhalb von zehn Tagen zu begleichen – einer Sprecherin zufolge geht es aber in der Regel schneller. Der Vertrag wurde Anfang Juni auf unbestimmte Zeit geschlossen und galt ab sofort.Im vergangenen Jahr hatte die Allianz bereits einen ähnlichen Vertrag mit dem DAV geschlossen: Apotheken, die der Vereinbarung beigetreten sind, können ab einer Rechnungssumme von 750 Euro direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Der Verband der zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA) hat bereits mit drei Krankenversicherungen – der Debeka, der Barmenia und der Halleschen Krankenversicherung – Vereinbarungen über die Direktabrechnung abgeschlossen.
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