Mit dem E-Health-Gesetz sollen Ärzte verpflichtet werden, ihre Software auf dem aktuellen Stand zu halten. Laut dem am Mittwoch verabschiedeten Kabinettsentwurf sollen damit auch Retaxationen von Apothekern vermieden werden. Die Ärzte wehren sich gegen die vorgesehene Pflicht einer zweiwöchigen Aktualisierung, die aus ihrer Sicht teuer und aufwändig wäre. Dabei sind die Updates schon jetzt nur einen Mausklick entfernt.
Die Softwarehäuser der Ärzte bieten – äquivalent zur Apotheken-EDV – alle zwei Wochen Updates der Arzneimitteldatenbanken an. Doch ob die Praxen die Updates vornehmen, ist ihnen freigestellt. Auf die zwischenzeitlichen Online-Updates greifen deshalb die wenigsten Ärzte zurück. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) trägt lediglich dafür Sorge, dass die Software-Hersteller die aktuellen Abrechnungsdaten in ihre Systeme einspeisen – das geschieht einmal im Quartal. In diesem Zuge werden auch die Arzneidaten aktualisiert.
Zwar sind nach Angaben der KBV immer mehr Ärzte an das Online-System „KV-Safenet“ angeschlossen, worüber die Online-Updates technisch möglich wären. Rund 60.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nutzten im April das sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) – fast die Hälfte mehr als vor einem Jahr. Das entspräche gut einem Drittel aller Mediziner.
Allerdings fehlt für häufigere Aktualisierungen der Arznei-Datenbanken offenbar der Anreiz. Aus KV-Sicht gehört es jedoch zur Sorgfaltspflicht der Ärzte, dass sie bei ihren Verordnungen über aktuelles Zahlenmaterial verfügen. Sie halten die Ärzte deshalb an, die Möglichkeiten der Aktualisierung zu nutzen.
Die KV Baden-Württemberg vermutet, dass die Ärzte den Zeitaufwand scheuen. Die Probleme der Anwender-Seite sind bei der KV bekannt. Die Ärzte-Computer würden oft minutenlang lahmgelegt, wenn eine Aktualisierung erfolgt. Bei mehreren Rechnern und nur einer CD pro Arztpraxis sei das eine zeitaufwendige Prozedur.
Doch die Softwarehäuser verweisen auf ihre Online-Lösungen. Anders als von der KBV in ihrer Stellungnahme zum E-Health-Gesetz behauptet, seien die Updates innerhalb weniger Minuten mit einem Mausklick erledigt. Die Dateien mit den aktualisierten Arzneimitteldaten seien nur einige hundert Megabytes groß.
Tatsächlich warten aber viele Ärzte nach wie vor auf die CD, statt die Updates herunterzuladen. In Sachen Internet hätten deutsche Ärzte im europäischen Vergleich ohnehin die rote Laterne, heißt es bei einem Softwareanbieter. Dazu mag beigetragen haben, dass die KVen ihre Mitglieder mit Verweis auf den Datenschutz lange vor der Nutzung eines Internetanschlusses in der Praxis gewarnt hatten.
Die KBV hatte in ihrer Stellungnahme daher eine Übergangsfrist gefordert, sollte die Regierung an den Plänen einer verpflichtenden Aktualisierung festhalten. Von einem Jahr für die Aufrüstung der Praxen war in dem Papier die Rede. Auf das Thema war die KBV nach Bekanntwerden des ersten Referentenentwurfs relativ umfangreich eingestiegen. Aktuell will sich die KBV nicht mehr zum Softwarethema äußern.
Aus Sicht der Apotheker sind die Versäumnisse auf Seiten der Ärzte nicht nur ärgerlich. Sie können auch zu Retaxierungen führen, wenn die Informationen über Arzneimittelpreise, Festbeträge und Rabattverträge nicht aktuell sind. Die Politik hat sich dem Problem in ihrem E-Health-Gesetz nun angenommen.
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