Zahlreiche Apotheken haben die Sonderbelege für die Ausstellung der Impfzertifikate nicht mehr rechtzeitig in die Abrechnung geben können. Die Rezepte waren vielerorts schon weg, als der Server die Summe generiert hatte. Kunden des ARZ Haan können die Belege noch im Laufe der kommenden Woche nachreichen.
Die laut Unternehmensangaben rund 3600 Apothekenkunden des ARZ Haan können die Abrechnungsbelege mit den Gesamtsummen für Juni nachreichen. Dies ist noch im Laufe der kommenden Woche möglich. „Viele Apotheken haben es nicht geschafft, die Belege rechtzeitig mit der Rezeptabholung fertigzustellen“, sagt Geschäftsführer Klaus Henkel. Deshalb biete man diesen Service an.
Hintergrund ist eine getrennt ablaufende Verarbeitung der Belege. Die Produktion der Rezept-Abrechnung sei bewusst unabhängig. Die Sonderbelege der Impfzertifikate würden in einem separaten Software-Strang verarbeitet. „Wir haben uns beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) den letztmöglichen Termin für die Abgabe gesichert“, so Henkel. Deshalb könnten die Belege später eingereicht werden. „Den Apotheken entsteht dadurch kein Druck.“ Bereits bei der Abrechnung der FFP2-Masken sei so verfahren worden.
Apotheken können seit gestern die bislang ausgestellten digitalen Impfzertifikate abrechnen. Das Apothekenportal des Deutschen Apothekenverbands (DAV) wurde zum Monatsanfang um die entsprechende Funktion aktualisiert. Bei manchen Betrieben dauerte es mehrere Stunden, bis die Datei mit der Auflistung der Zertifikate nach I und II fertig gestellt war. In anderen ging es schneller. Vielerorts jedoch nicht schnell genug und die Rezepte wurden abgeholt, bevor die Sonderbelege ausgefüllt waren.
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