Die Arbeitszeit muss in allen Unternehmen erfasst werden, so hat es das Bundesarbeitsgericht vor Kurzem entschieden. Tatsächlich haben viele Apothekerinnen und Apotheker noch keine Ahnung, was auf die zukommt, wie eine aktuelle Befragung von apsocope zeigt. Mehr Infos gaben Experten beim aktuellen APOTHEKE ADHOC Webinar – jetzt im On-Demand-Bereich streamen.
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – weil dies auf EU-Ebene längst vorgesehen und nur vom deutschen Gesetzgeber noch nicht umgesetzt worden sei. Wie ein solches Modell aussehen kann, was die Mindestanforderungen sind und ob es Ausnahmen etwa für kleine Betriebe gibt, ist derzeit noch unklar.
Je nach konkreter Ausgestaltung kommt auch auf die Apotheken viel Arbeit zu. Laut aktueller aposcope-Befragung unter 505 verifizierten Inhaber:innen, angestellten Approbierten und PTA nutzen nur 28 Prozent der Apotheken ein digitales System zur Arbeitszeiterfassung. 36 Prozent sind diesbezüglich analog unterwegs, also etwa mit handschriftlichen Aufzeichnungen.
37 Prozent erfassen derzeit überhaupt keine Arbeitszeiten – und hier gibt es erheblichen Nachholbedarf: Nur in 8 Prozent der Apotheken wurde über das Thema bereits gesprochen, 14 Prozent haben es demnächst vor. Eine große Mehrheit von 78 Prozent hat sich noch gar nicht damit befasst.
Entsprechend haben sich 54 Prozent dieser Apotheken auch noch keine Meinung dazu gemacht, ob sie ein digitales System zur Arbeitszeiterfassung einführen oder nicht. 37 Prozent haben dies nicht vor, nur in 9 Prozent der Fälle gibt es entsprechende Pläne. Immerhin: Zumindest Überstunden werden auch hier in drei von vier Apotheken (74 Prozent) erfasst.
Welche Folgen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts für die Apotheken hat, erklärten Experten exklusiv im APOTHEKE ADHOC Webinar.
Die Rechtsanwälte Daniel Roth und Fabian Virkus von der Treuhand Hannover erklärten, welche Vorgaben sich aus dem Urteil herauslesen lassen und mit welchen Mindestanforderungen zu rechnen ist. Sie gingen auch auf die Fragen ein, wer die Arbeitszeit erfassen muss, wie mit Pausen und Überstunden umzugehen ist und ob Ausnahmen möglich sind.
Aus der Praxis berichteten Anja Paape, Apothekenmanagerin in der MediosApotheke, und Tanja Buchholz, PKA in der Apotheke Helle Mitte in Berlin.
Christian Popien von No-Q gab anschauliche Tipps dazu, wie sich die digitale Arbeitszeiterfassung in den Alltag integrieren lässt und welche Möglichkeiten es auch mit Blick auf die Personalplanung ergeben. Außerdem hatte er zahlreiche Beispiele und Erfahrungen parat, die Apotheken mit dem System seines Unternehmens gemacht haben.
Natürlich gab es ausreichend Zeit für Fragen. Im Anschluss an die Live-Ausstrahlung steht das gesamte Webinar jetzt allen registrierten Teilnehmer:innen zum Nachstreamen im On-demand-Bereich zur Verfügung.
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