„Rückwirkend zum 1. Juli 2022“

Arbeitsschutz: Dienstleister verunsichert Apotheken

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Berlin -

Die Firma Asuc hat bei Inhaber:innen für Verwirrung und auch Empörung gesorgt. Vor allem in Baden-Württemberg flatterten Schreiben des Dienstleisters im Bereich Arbeitsschutz in die Apotheken. Inhalt: Die Preise werden erhöht – rückwirkend zum 1. Juli 2022. Sorgen müssen Apothekerinnen und Apotheker sich aber offenbar nicht machen.

Seit dem 1. Juli 2017 ist Asuc im Bereich sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gemäß DGUV V2 Vorteilspartner des baden-württembergischen Landesapothekerverbands (LAV). Diese Partnerschaft ermögliche es Verbandsmitgliedern, die Leistungen zu Vorteilskonditionen in Anspruch zu nehmen.

Nach fünf Jahren Preisstabilität sah Asuc sich aber nun gezwungen, ihre Preise an allgemein gestiegene Kosten anzupassen. Für so manche Apotheke kam die Information der Preiserhöhung überraschend. Wie ein Apotheker schreibt, habe er seit zehn Jahren nichts mit der Firma zu tun gehabt. Die zuletzt geforderten 37,50 Euro habe er einfach gezahlt, in der Hoffnung, damit weiteren Forderungen aus dem Weg zu gehen. Kommen nun weitere Nachforderungen für 17 Monate rückwirkend auf Inhaber:innen zu?

Wohl kaum, gibt der LAV Entwarnung. Der Dienstleister habe tatsächlich seine Preise stark angezogen und bei einem ersten Schreiben an Apotheken nicht alle Formalien eingehalten. Gemeinsam habe man sich anschließend auf den Wortlaut des aktuellen Schreibens geeinigt. Das Vorgehen sorgt für Nachfragen: „Wir merken, dass sich viele Apotheken bei uns melden und sich über das Geschäftsgebaren beschweren“, so ein LAV-Sprecher.

Nachforderungen für 17 Monate?

Wer seine Pflichten in Sachen Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auslagern wolle, habe dank des LAV günstigere Verträge mit Asuc abschließen können. Für diejenigen, die solche Verträge haben, gebe es nun drei Möglichkeiten:

  • der Preiserhöhung nicht zustimmen, dann kündigt die Asuc den Vertrag fristgerecht zu Ende 2024
  • akzeptieren der neuen Preise, die dann ab 2024 für kommende Leistungen gelten
  • gar nichts machen

Generell müsse aber niemand mit horrenden Nachforderungen für die vergangenen 17 Monate rechnen.

Die im ersten Schritt einfach von Asuc verschickten Rechnungen mit Nachforderungen seien daher gegenstandslos, so der Verband. Auch durch die Kündigung ihrer Verträge mit Asuc entstünden den Apothekern keine Kosten.

Es sei „betrüblich, dass Apotheken dann höhere Kosten“ für die Dienstleistung zahlen müssten, so der Sprecher, doch nachvollziehbar angesichts überall anziehender Preise.

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