Arbeitsrecht

Keine Kündigung aus Altersgründen APOTHEKE ADHOC/dpa, 24.07.2015 12:44 Uhr

Berlin - 

Auch wenn kleine Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht unter das Kündigungsschutz-Gesetz fallen, kann eine Entlassung unwirksam sein – wenn nämlich ein Beschäftigter wegen seines Alters diskriminiert wird. Das hat das Bundesarbeitsgerichts in einem Fall aus Sachsen entschieden. Auch in Apotheken wird regelmäßig über Kündigungen gestritten.

In dem Fall ging es um eine 1950 geborene Arzthelferin, die in einer Leipziger Gemeinschaftspraxis angestellt war. Ende 2013 wurde sie mit dem Hinweis gekündigt, dass sie „inzwischen pensionsberechtigt“ sei. Die jüngeren Mitarbeiter behielten dagegen ihren Job.

Dagegen klagte die Frau – zu Recht, wie die obersten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt anders als die Vorinstanzen entschieden. Die Kündigung verstoße gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und sei deswegen unwirksam, urteilten die Richter. Ob und in welcher Höhe der Frau darüber hinaus wegen dieser Diskriminierung eine Entschädigung zusteht, blieb vorerst offen. Darüber muss nun das sächsische Landesarbeitsgericht entscheiden.

Laut Adexa-Juristin Iris Borrmann gibt es auch in Apotheken immer wieder Fälle von Diskriminierung, etwa bei Stellenausschreibungen für „einen Apotheker“ statt für „einen Apotheker oder eine Apothekerin“. Ansonsten komme Diskriminierung wegen des Geschlechts in einem frauendominierten Arbeitsfeld naturgemäß seltener vor. „Seitdem das AGG 2006 in Kraft getreten ist, gab es nur eine Beschwerde – von einem Mann“, erzählt Borrmann.

Ebenfalls häufig sind Beschwerden aus Gründen der Religion. Häufig gehe es dabei um die Frage, ob Mitarbeiterinnen in der Offizin ein Kopftuch tragen dürften, so Borrmann. Aber auch Altersdiskriminierung gebe es immer wieder – in beide Richtungen. „Denn auch junge Mitarbeiter werden mitunter von älteren Kollegen gemobbt“, berichtet die Adexa-Juristin.

Dass sich Arbeitgeber und Angestellte nach der Kündigung streiten, kommt Borrmann zufolge häufig vor. In der großen Mehrheit der Fälle würden sich die Parteien außergerichtlich einigen und Vergleiche schließen. Bei den meisten Streitigkeiten gehe es um finanzielle Fragen, das 13. Monatsgehalt, Ansprüche aus Überstunden und ähnliches.

Borrmann schätzt, dass fünf Mitarbeiter wegen Diskriminierungstatbeständen im Jahr gegen ihren Chef vor Gericht ziehen. „Es gibt kaum Hemmnisse bei den Apothekern, auch älteren und langjährigen Mitarbeitern zu kündigen“, kritisiert Borrmann. Immerhin: In letzter Zeit habe es weniger Fälle gegeben. Aus Borrmanns Sicht macht sich der Arbeitskräftemangel bemerkbar – Apothekenleiter merken, dass sie Mitarbeiter brauchen.