Niemand erreichbar, keiner zuständig

Approbationsurkunde fehlt: Bosnierin droht Abschiebung

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Berlin -

Sabine Schleicher ist Inhaberin der Punkt-Apotheke und Königstädter Apotheke im hessischen Rüsselsheim. Unter hohem persönlichen und finanziellen Einsatz stellt und arbeitet sie mit ihren Apothekenteams Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern ein. Eine bosnische Kollegin hat am 1. Februar 2024 erfolgreich ihre Approbationsprüfung an der hessischen Landesapothekerkammer (LAK) bestanden: Bis heute wartet sie auf ihre Approbationsurkunde. Jetzt droht die Abschiebung.

Die Nachfragen beim hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), in das seit Anfang 2023 das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt (HLPUG) integriert ist, laufen seit Monaten ins Leere, niemand ist telefonisch erreichbar. Bei der Kontaktaufnahme per E-Mail kommen standardisierte, automatische Mails zurück.

Niemand erreichbar, keiner zuständig

Daraufhin geht die Apothekerin einen Schritt weiter: Sie schreibt an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Ministerin Heike Hoffmann (SPD) im hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Darin bringt Schleicher nicht nur an, dass sie bereits drei Kolleginnen und Kollegen zur deutschen Approbation begleiten konnte, sondern auch, dass sie auf diesem Weg immer wieder dysfunktionale Strukturen in Behörden und Verwaltung erlebt.

Für sie selbst, ihre Apothekenteams und die ausländischen Fachkräfte sei es „zermürbend und desillusionierend“, wie „unprofessionell und langwierig“ zentrale Vorgänge bearbeitet werden. Deshalb appelliert sie an die Politiker:innen und Ministerien: „Ich fordere Sie hiermit dringend auf für Abhilfe zu sorgen. Wir erwarten bis 10.05.2024 eine Ausstellung der Approbationsurkunde!“

Rund eine Woche später erhält Schleicher eine Antwort: „Sie hätten das Anliegen weitergeleitet und gehen davon aus, dass sich das Prüfungsamt bei mir melden wird.“ Doch das passiert nicht. „Beim Sozialministerium springt ständig nur der Anrufbeantworter an, niemand ruft zurück und mir platzt hier wirklich der Kragen.“ Und das aus gutem Grund: Für die bosnische Kollegin hängen an der Approbationsurkunde Berufserlaubnis und Aufenthaltstitel.

Wut und Verzweiflung

„Wir haben so eine Wut“, berichtet die Inhaberin. „Man fühlt sich so hilflos: Niemand ist erreichbar, keiner fühlt sich zuständig.“ Im Zuge dessen ruft Schleicher auch bei der hessischen LAK an; die hat immerhin die Prüfung im Anfang Februar abgenommen. Dass diese nicht zuständig ist, weiß die Apothekerin: „Machen Sie Druck! Sie haben die Prüfung abgenommen! Sie müssen doch etwas tun“, fordert sie die Kammer eindringlich auf.

Auch beim hessischen Apothekerverband weist man Schleicher erstmal auf die Nichtzuständigkeit hin, bringt dann aber doch in Erfahrung, dass in diesem Fall tatsächlich das hessische Sozialministerium in der Verantwortung steht. Dieses erreicht die Inhaberin nach wie vor nicht. Wen sie aber an den Hörer bekommt, ist das allgemeine Informationstelefon des Amtes. Auf Schleichers Frage hin, was sie nun machen solle, beantwortet die Person am anderen Ende der Leitung mit: „Geduld haben“.

Ausreisen, um wieder einzureisen?

Mit bloßer Geduld ist es nicht mehr getan. Die bosnische Kollegin war mittlerweile bei der Ausländerbehörde vorstellig; ihre Berufserlaubnis ist noch bis zum 31. Juli gültig. „Ihr wurde vor Ort mitgeteilt, dass, wenn sie bis dahin keine Approbationsurkunde vorlegt, sie ausreisen muss.“ Sie solle dann ein neues Visum beantragen und in Deutschland als PTA arbeiten, empfiehlt die Behörde. „Wir suchen Fachkräfte in diesem Land“, kommentiert Schleicher wütend, „und dann passiert es, dass Akademiker keine Urkunde erhalten und unter Umständen ausreisen müssen?“

Nun versucht die Ausländerbehörde mit dem Prüfungsamt im HLfGP in Kontakt zu treten; Schleicher will über den LAV rechtliche Hilfe erbeten.

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