Honorar

Rezepturanfertigung oft unter Mindestlohn

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Berlin -

Die Vergütung für die Anfertigung von Rezepturen liegt oft unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Das hat der Apothekerverband Schleswig-Holstein berechnet. Angaben des Deutschen Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) zufolge wurden 2013 in Schleswig-Holstein mehr als 380.000 Rezepturen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung hergestellt. Das sind mehr als 1000 Rezepturen täglich.

„Insgesamt dürfte die Zahl sogar noch deutlich höher liegen, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage gar nicht erfasst werden. Das zeigt: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein und DAPI-Vize.

Rezepturarzneimittel seien in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis brauche, für die es kein industrielles Arzneimittel gebe, sagte Froese.

Er wies zugleich auf die seiner Ansicht nach viel zu geringe Vergütung für die maßgefertigten Medikamente hin. „Der Arbeitsaufwand für ihre qualitätsgerechte Herstellung und deren Dokumentation ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, die Vergütung verharrt auf dem Stand von 2004“, so Froese.

So sei seit 2012 unter anderem vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren müsse. Für die Anfertigung einer allgemeinen Rezeptur seien minimal zwanzig Minuten, oft aber eine halbe bis zu einer Stunde erforderlich, sagte Frose.

„Mit einem gesetzlichen Arbeitspreis von 2,50 bis 7,00 Euro pro Anfertigung wird für unser hochqualifiziertes Apothekenpersonal oft nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn erreicht. Hinzu kommen rund 10.000 Euro für die Einrichtung eines Rezepturarbeitsplatzes sowie laufende Kosten“, kritisierte er.

Der Großteil der mehr als 380.000 maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte in Schleswig-Holstein entfiel vergangenes Jahr mit rund 264.000 auf die allgemeinen Rezepturen, die jede Apotheke herstellen kann und muss. Bei Spezialrezepturen der Krebstherapie seien die Arbeitspreise in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst worden, sagte Froese. Dagegen decke die Vergütung bei der Drogenersatztherapie teilweise nicht einmal den Einkaufspreis der Apotheke für die eingesetzten Substanzen. „Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, forderte er in Richtung Politik und Krankenkassen.

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