QMS: Aus für Kammerzertifikat Nadine Tröbitscher, 18.07.2017 12:56 Uhr
Das Aus für das Kammerzertifikat ist besiegelt. Die Zertifizierungskommission der Berliner Apothekerkammer stand bereits seit einigen Jahren immer wieder auf dem Prüfstand. Die Hoffnung starb zuletzt, nun ist es amtlich – zum 31. Dezember 2020 ist Schluss.
Flammte bei der Berliner Apothekerkammer immer noch ein Fünkchen Hoffnung auf, mehrere Kammern würde sich in puncto Qualitätsmanagementsystem-Zertifizierungsstelle (QMS) zusammenschließen, ist es nun erloschen. Im Gegenteil – auch andere Kammern haben entsprechende Stellen bereits geschlossen und langfristig werden wohl andere nachziehen, so Hannelore Eitel-Hirschfeld, die QMS-Beauftragte des Vorstandes. Nun schließt auch die zuständige Stelle in der Hauptstadt. Lediglich 16 der etwa 830 Berliner Apotheken sowie zwei der 13 Krankenhausapotheken hatten ein Kammerzertifikat erhalten.
Zu wenige, um den Kosten- und Zeitaufwand für die Apothekerkammer Berlin zu rechtfertigen – eine Hauptperson ist durchgängig mit dem Thema beschäftigt, zudem müssen die Auditoren regelmäßig geschult werden. Ein zu großer Aufwand für zu wenig interessierte Apotheken. „Wir haben das QMS auf gute Füße gestellt und werden das Know-how, das die Kammer hat, weiterhin aufrechterhalten und in Form von bereits bewährten Fortbildungsveranstaltungen interessierten Kollegen anbieten“, so Eitel-Hirschfeld. „Die Zeit ist günstig, auf das neue System DIN EN ISO 9001:2015 zu switchen, und wir haben eine rücksichtsvolle Abwicklung vorbereitet“, so die Apothekerin.
Die Zertifikate nach ISO 9001:2008 sind nur noch bis zum 15. September 2018 gültig. Allen in 2017 zertifizierten Apotheken ist das Zertifikat bis zum Laufzeitende gesichert. Mit der Schließung Ende 2020 haben alle Apotheken Planungssicherheit über drei Jahre. Die Entscheidung war auf lange Sicht abzusehen. Bereits seit 2012 gibt es Überlegungen, die Zertifizierungsstelle zu schließen, man wartete aber die Entscheidung der Politik ab, ob ein verpflichtendes QMS gesetzlich gefordert wird.
Außerdem ergab eine Umfrage der Apotheker, dass der Großteil QMS machen wollte. Nachdem aber klar war, dass das Zertifikat nicht vorgeschrieben ist und lediglich „QMS adäquat“ gearbeitet werden muss, haben die Apotheker jedoch Abstand genommen. Die Zahlen der kammerzertifizierten Apotheken waren rückläufig. Nicht zuletzt auch, weil Apotheker sich nicht gern von Kollegen auf die Finger schauen lassen.
Die Apothekerkammer Berlin wird ihren Mitgliedern auf ihrer Website Kontakte externer Dienstleister bereitstellen, wie beispielsweise dem TÜV Rheinland. Ein Zertifikat ist jedoch keine Pflicht, dennoch sind Apotheken zum QMS verpflichtet und müssen gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) §2a für pharmazeutische Tätigkeiten wie Herstellung, Prüfung und Lagerung von Arzneimitteln sowie Regelungen zu den Arbeitsabläufen schriftlich festhalten. Die Schriftstücke werden bei einer Revision kontrolliert.
Verwechslungen sollen so vermieden und eine ausreichende Beratungsleistung sichergestellt werden. Der Apothekenleiter muss regelmäßig für Selbstinspektionen durch pharmazeutisches Personal sorgen und mögliche Korrekturen vornehmen.