Für jeden vollen Notdienst erhalten die Apotheken seit August eine Pauschale von rund 220 Euro. Allerdings sollte der Dienst auch gewissenhaft geleistet werden: Die Apothekerkammer Berlin weist darauf hin, dass unvollständige Dienste nicht gemeldet werden – und damit auch nicht vergütet.
Die Kammer hatte von einem Kunden den Hinweis erhalten, dass ein Apotheker im Notdienst nicht zu erreichen war. Damit wurde der Dienst laut Kammer nicht ordnungsgemäß erbracht und entsprechend nicht an den Notdienstfonds gemeldet. Für diesen Dienst erhielt die Apotheke keine Pauschale.
Das sind aber nur die monetären Folgen: Die Kammer weist darauf hin, dass ein nicht ordnungsgemäß durchgeführter Notdienst auch berufsrechtliche Konsequenzen hat. Denn es liege auch ein Verstoß gegen die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und die Berufsordnung vor. Solche Verstöße würden vom Vorstand in der Regel mit einer bußgeldbewehrten Rüge sanktioniert, teilte die Kammer mit.
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