Kammer „besteuert“ NNF-Beitrag Alexander Müller, 10.07.2014 13:35 Uhr
Die Apothekerkammer Baden-Württemberg bezieht die Beiträge der Apotheker zum Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mit in ihren Kammerbeitrag ein. Die 16 Cent pro Rx-Arzneimittel fließen mit in die Umlage. Ein entsprechender Bericht von Kammergeschäftsführer Dr. Karsten Diers blieb bei der gestrigen Vertreterversammlung unwidersprochen. Für ein paar Euro mehr Beitrag pro Jahr sollte nicht eigens die Satzung geändert werden.
Seit August erhalten die Apotheker aus dem NNF eine Pauschale für jeden geleisteten Notdienst. Der Fonds wird dabei zunächst mit einem Aufschlag von 16 Cent auf jede Rx-Packung befüllt. Fraglich ist, ob diese Beträge in die Kammerumlage einfließen sollen, da sie eigentlich nicht zu den persönlichen Einnahmen des Apothekers gehören.
Aus Sicht der Steuerberater ist der Beitrag zum NNF eher außen vor. Schließlich handele es sich um einen durchlaufenden Posten, der nicht in der Apotheke verbleibe, heißt es etwa bei der Treuhand Hannover. Kollegen aus anderen Kanzleien sehen das ähnlich: Die 16 Cent würden von den Apotheken nur treuhänderisch vereinnahmt und an den Fonds weitergeleitet. Letztlich komme es aber auf die Satzung der jeweiligen Kammer an, es müsse im Einzelfall entschieden werden.
In Baden-Württemberg sollten die 16 Cent ursprünglich ebenfalls bei der Kammerumlage ausgeklammert werden. Ansonsten werden Apotheken mit vielen Rezepten und wenigen Notdiensten beim Kammerbeitrag ungerecht behandelt. Doch nach einer Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern entschied sich die Geschäftsstelle um. Den Experten zufolge gehören die NNF-Beiträge zum Umsatz und sind demzufolge auch beitragspflichtig.
Die Kammer hat pragmatisch entschieden: „Um die Beiträge aus der Umlage auszuklammern, hätten wir die Beitragsordnung anpassen müssen. Das wollte die Vertreterversammlung nicht“, sagte ein Sprecher. Denn auch wenn mancher es als ungerecht empfinden mag, Kammerbeitrag für nicht vereinnahmte Umsätze zu zahlen, ist die Diskussion eher theoretischer Natur: In Baden-Württemberg gehe es durchschnittlich um 6 Euro pro Jahr und Apotheke, so der Sprecher.
Mit Blick auf den Aufwand hat sich die Kammer in Westfalen-Lippe genau anders entschieden: Für eine Einbeziehung der 16 Cent in die Kammerumlage hätte die Software zur Zahlungserfassung umprogrammiert werden müssen, erklärt ein Sprecher. Die Kammer habe sich daher entschlossen, die Zahlungen an den NNF nicht zu berücksichtigen.
Die vom NNF ausgezahlte Notdienstpauschale wird von den Kammern grundsätzlich nicht beim Umsatz veranschlagt. Sie ist auch steuerrechtlich ein sogenannter echter Zuschuss und damit von der Umsatzsteuer befreit. Das Bundesfinanzministerium (BMF) wollte mit einer entsprechenden Klarstellung verhindern, dass die Notdienstpauschale doppelt besteuert wird.