Handlungshilfe zu Genesenen-Fällen fehlt

Apothekerin will Honorar für die Jagd auf Impfpassfälscher

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Berlin -

„Wie sollen wir da noch nachkommen?“, fragt sich eine Apothekerin aus Sachsen. Wie viele Apothekenangestellte erlebt die Inhaberin täglich chaotische Zustände bei der Ausstellung der digitalen Impfnachweise. Das Problem seien die vielen unterschiedlichen Fälle gerade mit Genesenen und die zeitaufwendige Anzeige von Fälschungen, die honoriert werden müsste.

Beinahe täglich sind die Apotheken mit neuen Kombinationen aus verschiedenen Impfstoffen und Genesenennachweisen beschäftigt. Darunter sind immer wieder Fälle, die nicht in die von der Abda veröffentlichten Handlungshilfe passen. Es gebe keine klare Handlungsempfehlung zu den vielen Fällen mit Genesenen.

Fehler durch Praxen

Kürzlich war in ihrer Apotheke ein Kunde mit zwei Covid-19-Impfungen. Ende Dezember erkrankte er an Corona und erhielt ein positives PCR-Testergebnis. „Am 22. Januar erhielt er schon die dritte Impfung. Das passt aber nicht mit den Abständen.“ Also 3 von 3?

Außerdem kommt es vor, dass Ärzt:innen die Erkrankung als Booster werteten. In einem Fall war der Patient dreimal geimpft und einmal erkrankt und die Praxis stellte 4 von 4 aus, was nicht korrekt sei, schildert sie. Eine Erkrankung sei jedoch kein Booster, das sei nirgends festgelegt.

Auch in den Arztpraxen läuft der Impfprozess nicht immer gleich ab: In einem anderen Fall vergaß eine Patientin, ihren Impfausweis in die Praxis mitzunehmen. In der Regel wird dann ein Formular über die erfolgte Impfung ausgehändigt und die Impfung nachträglich eingetragen. Dazu sind auch Apotheken berechtigt. „Es wurde ihr aber der Chargenaufkleber mitgegeben, den sie dann einfach selbst in den Impfausweis geklebt hat und für sich die Boosterimpfung unterschrieben hat.“ Arztstempel und Unterschrift fehlten. „Wie sollen wir da noch nachkommen, was ist korrekt und was ist Fälschung?“

Auch falsch ausgestellte Zertifikate durch Impfzentren kämen vor. Die Namen seien komplett mit Großbuchstaben geschrieben, die Zweitnamen fehlten, da bei der Ausstellung des Zertifikats kein Personalausweis kontrolliert werde. Impfzentren und Arztpraxen verwendeten nur die Krankenversicherungskarte, das sei aber kein amtliches Dokument.

Honorar für Aufwand mit Fälschungen

Zudem fordert sie, dass der Aufwand der polizeidienstlichen Befragung für eine Anzeige von Impfpassfälschern „unbedingt“ honoriert werden müsse. Der zeitliche Aufwand betrage sicher zwei Stunden für Prüfung, Anzeige und Befragung. „Mindestens 50 Euro netto müssten es als Entschädigung schon sein.“ Denn dann fehlten die Angestellten im Handverkauf. Außerdem müssten die Ermittler härter durchgreifen dürfen: Fälscher:innen und diejenigen, die die Plagiate nutzten, müssten sofort bestraft werden und sollten nicht irgendwann Post mit dem Betreff „Verfahren eingestellt“ von der Staatsanwaltschaft erhalten.

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