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Apothekerin verklagt Real auf 300.000 Euro

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Berlin -

Vor einem Jahr machte der Real-Markt im Süden Münchens dicht. Vom plötzlichen Ende des Einkaufszentrums waren mehrere Geschäftsleute betroffen, darunter Apothekerin Margitte Gramer. Sie hat Real inzwischen auf Schadenersatz verklagt. Durch die erzwungene Schließung der Apotheke sei ihr ein Schaden von mehr als 300.000 Euro entstanden.

Es kam überraschend: Im Oktober vergangenen Jahres erhielt Gramer wie aus heiterem Himmel die außerordentliche Kündigung. „Sie kam per Fax“, sagt sie. „Mein Lager war gerade für den Winter gefüllt worden.“ Nur wenige Monate zuvor, im Sommer 2016, hat die 68-Jährige ihren Mietvertrag um zehn weitere Jahre bis 2026 verlängert. „Ich hätte wahrscheinlich nicht die ganzen zehn Jahre weitergemacht“, räumt sie ein. „Aber ein paar Jahre wären noch durchaus drin.“

Innerhalb von rund sechs Wochen musste die Apotheke aufgelöst werden. „Eigentlich habe ich gehofft, das Weihnachtsgeschäft mitzunehmen“, berichtet Gramer. „Das hat aber keinen interessiert. Wir mussten aber bereits am 17. Dezember raus.“ Alles, was bis dahin nicht verkauft wurde, hat die Apothekerin an ihren Großhändler zurückgeben müssen. Mit hohen Einbußen, wie sie sagt. Durch die erzwungene Schließung ihrer Apotheke sei ihr insgesamt ein Schaden von mehr als 300.000 Euro entstanden. Gramer hat Real deshalb auf Schadenersatz verklagt.

Nun fand der Prozess vor der dritten Handelskammer des Landesgerichts München statt. In einer Stellungnahme erklärte Real, dass die Schließung zum Jahresende 2016 alternativlos gewesen sei: Im Zuge von Sanierungsarbeiten habe sich nach und nach herausgestellt, dass die Immobilie ihre Standfestigkeit eingebüßt hatte. Gemäß eines vom Unternehmen in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens soll es bereits unmittelbar nach der Schließung „um Gefahr für Leib und Leben“ gegangen sein.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat der Vorsitzende Richter Matthias Musiol deutlich gemacht, dass die Kammer „die Interessen der Untermieterin nicht hinreichend berücksichtigt“ sieht. Nach Durchsicht der Verträge sei dieser Eindruck „an Eindeutigkeit und Klarheit kaum zu übertreffen“.

Die Klägerin habe keine Chance gehabt, ihren Geschäftsbetrieb geordnet zu beenden, ihr sei ein „massiver Schaden“ entstanden, wobei die genaue Höhe des Verdienstausfalls noch „der Substantiierung“ bedürfe, zitiert die SZ den Richter. Es bestünden Zweifel an der außerordentlichen Kündigung der Apothekerin. In einem ähnlichen Fall habe der Bundesgerichtshof (BGH) eine „maßgebliche Entscheidung" getroffen: Danach darf ein Hauptmieter, in diesem Fall Real, selbst bei Auflösung seines eigenen Vertrags nicht einfach Untermietverhältnisse aufkündigen. Der Richter geht demnach vorläufig von einem Schadenersatzanspruch aus.

Wegen der absehbar sehr teuren Beweisaufnahme bei verhärteten Positionen riet der Richter den Parteien im Verlauf der Verhandlung wiederholt zu einer gütlichen Einigung. Laut dem Bericht wies er die Anwälte von Real darauf hin, dass sie bei unbedachtem Vorgehen wegen der Präzedenzwirkung eine Kostenlawine zu eigenen Lasten lostreten könnten. Denn der Fall könnte weitere Klagen nach sich ziehen. Dann nämlich, wenn weitere ehemalige Real-Untermieter – darunter McDonald's und Vinzenz Murr – Schadenersatz fordern. Bis Ende Januar 2018 will Real sich dazu erklären.

Wie es mit dem einst viel frequentierten Einkaufszentrum weitergeht, ist unklar. Abbruch und Neubau sollen beschlossene Sache sein. „Doch ein Bauantrag liegt der Stadt bis jetzt nicht vor“, teilte am Freitag auf Anfrage ein Sprecher des Planungsreferats mit.

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