Wie viele Kolleginnen und Kollegen hatte auch Hänel sich über den Hinweis des BfArM geärgert, Apotheken mögen doch bitte nicht hamstern und maximal den Bedarf für eine Woche bestellen. Nicht nur, dass es ohnehin vielfach unmöglich ist, überhaupt an Ware zu kommen – für die Inhaberin der Linda-Apotheke in der Nordvorstadt in Zwickau stellten sich ganz grundsätzliche Fragen:
- Wie definiert sich der Wochenbedarf eigentlich, wenn man keinen Kinderarzt in der Nähe hat, jetzt aber plötzlich von verzweifelten Eltern gestürmt wird?
- Auf welcher Grundlage darf das BfArM sich über die Vorgabe nach § 15 Apothekenvetriebsordnung (ApBetro) hinwegsetzen, dass Apotheken mindestens den durchschnittlichen Bedarf für eine Woche vorrätig zu halten haben?
Hänel nahm Kontakt zum BfArM auf, was sich zunächst als gar nicht so einfach gestaltete. Doch sie blieb hartnäckig und wurde schließlich zur Fachgebietsleiterin „Vereinfachte Verfahren II; Liefer- und Versorgungsengpässe“ durchgestellt. Diese bat sie schließlich darum, für die nächste Sitzung des Beirats ein paar Vorschläge zu machen.
Sechs Punkte für BfArM
Sechs Punkte kamen schließlich zusammen, die die Apothekerin am Freitag an die Behörde schickte:
- Alle Kinderärzte, auch in den Krankenhäusern (Notversorgung), verordnen nur noch den Wirkstoff, Stärke und Dosierung, keine Darreichungsform (Saft, Tabletten, Zäpfchen). Die Apotheke entscheidet dem Alter des Kindes entsprechend, welche Arzneiform abgegeben wird. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen dazu die Kommunikation an die Verordner übernehmen.
- Wenn keine Rücksprachen mit Arztpraxen erfolgen können beziehungsweise diese nicht erreicht werden, da diese selbst am Limit sind, sollten die Apotheken eigenmächtig andere Packungsgrößen bei Antibiotika abgeben dürfen, auch wenn die Packungsgröße größer als verordnet ist. Dokumentiert wird das auf Rezept mit vorliegenden Sonder-PZN und die Krankenkassen dürfen nicht retaxieren, sondern volle Kostenübernahme muss gewährleistet werden.
- Pharmazeutische Hersteller müssen unbedingt melden, wie die Produktion verläuft und die Verteilung innerhalb Deutschland an die Großhändler vorgenommen wird, um eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten. Wir benötigen verlässliche Aussagen der pharmazeutischen Hersteller zur Lieferfähigkeit. Dadurch kann abgewogen werden, ob Patienten in ihrer Therapie umgestellt werden müssen. Man bedenke die dadurch entstehenden Folgekosten für das Gesundheitswesen.
- Keine Belieferung von Ware an Versandapotheken von aktuell fehlenden Arzneistoffen, da Vor-Ort-Apotheken den Nacht- und Notdienst übernehmen und die Versorgung gewährleisten müssen.
- Verbot von Preisangeboten beim Verkauf von fehlenden OTC-Arzneimitteln.
- Unbürokratische Defekturerlaubnis für Apotheken zur Herstellung von gängigen Arzneimitteln (zum Beispiel Schmerz- und Fiebermittel), ohne extra Verordnung zur Einzelherstellung. Das ist nicht umsetzbar. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen muss gewährleistet sein.
Zum Schluss bietet Hänel der Behörde weitere Unterstützung an. Und einen Hinweis, wie es derzeit in den Apotheken aussieht, liefert sie auch noch mit: „Mich hat es nun selbst erwischt und ich bin erkrankt, versuche aber den Apothekenbetrieb irgendwie aufrecht zu halten, da der Krankheitsstand massiv hoch ist.“
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