Apothekerin machtlos: AOK retaxiert wegen Fristüberschreitung Sandra Piontek, 16.11.2023 09:58 Uhr
In einer bayrischen Apotheke wurden in den vergangenen Monaten mehrfach durch die AOK Rezepte wegen Fristüberschreitung retaxiert: „Es sind immer nur so ein bis zwei Rezepte, bei denen die AOK einfach 5 Euro abzieht.“ Nach dem Motto: „Kleine Summen fallen nicht so auf und sind es die Mühe nicht wert, Einspruch zu erheben.“ Besonders ärgerlich: Die Approbierte ist machtlos: „Wie soll ich beweisen, dass ich das Rezept pünktlich eingereicht habe?“
Die Begründung für die Retaxationen war in den vergangenen Monaten immer dieselbe: „Angeblich wurden immer wieder einzelne Rezepte zu spät eingereicht“, so die Apothekerin aus Niederbayern. „Ich stellte fest, dass die AOK Bayern jeden Monat bei ein bis fünf Rezepten je Position 5 Euro abzieht für angebliche Fristüberschreitung.“
Dabei vergehen auch immer ein paar Monate: „Im März kamen dann beispielsweise Rezepte aus November 2022 zurück.“ Die Beweislast liege nun bei ihr: „Laut unserem Scan in ScanAdhoc wurden die aber tatsächlich im November eingescannt und damit höchstwahrscheinlich auch eingereicht“, so die Apothekerin. „Ich frage mich langsam, warum wir jeden Monat einige Rezepte so lange liegen lassen sollten, wenn es keinen Grund zur Nacharbeit durch uns gab. Es müsste ja regelmäßig vorkommen, dass Rezepte durchrutschen und zu spät eingereicht werden.“
„Vielleicht liegen Rezepte rum“
Es könne auch sein, dass diese Rezepte „irgendwo bei der VSA rumgelegen haben“, so die Apothekenmitarbeiterin. „Komisch an der ganzen Sache ist, dass es in unserem Filialverbund aus drei Apotheken in jeder Geschäftsstelle vorkommt.“ Bei den kleinen Summen von bis zu 40 Euro habe die Apothekerin bis jetzt auf Einspruch verzichtet: „Wir haben soviel zu tun, dass dafür einfach keine Zeit bleibt. Meiner Meinung nach ist das reine Schikane. So nach dem Motto, die vereinzelten Rezepte mit jeweils 5 Euro Abzug fallen nicht weiter ins Gewicht. Die Kasse spekuliert doch darauf, dass sowas unter den Tisch fällt“, ärgert sich die Approbierte.
Beim Bayrischen Apothekerverband (BAV) habe sie ebenfalls schon nachgefragt: „Im Prinzip seien wir machtlos, war die Antwort. Ich kann einfach nicht beweisen, dass das Rezept, nachdem ich es eingelesen und bedruckt habe, auch fristgemäß eingereicht wurde. Die Weiterleitung des Rechenzentrums ist für uns nicht transparent.“
Apotheke soll Nachweise bringen
Die AOK beruft sich in Bezug auf die Fristüberschreitung auf die Abrechnungsstellen: „Entsprechende Regelungen zu Abrechnungsfristen sind in dem mit dem Bayerischen Apothekerverband vereinbarten regionalen Liefervertrag geregelt. Für die Berechnung der geltenden Abrechnungsfristen müssen wir uns auf die übermittelten Daten der Abrechnungsstellen verlassen“, so ein Sprecher. Habe die Apotheke das festgestellte Fristversäumnis nicht zu vertreten, so könne sie „gegen die getroffene Entscheidung mit entsprechenden Nachweisen Einspruch erheben“.