Ärzte und Apotheker verklagt

Apothekerin kann Zuweisung nicht beweisen

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Berlin -

Apothekerin Jaqueline Daly hat zwei Arztpraxen und die Phönix-Apotheke im nordrhein-westfälischen Nachrodt verklagt. Der Vorwurf: Die beiden Hausärzte sollen vor allem die lukrativen Chroniker-Rezepte an die Konkurrenz weiterleiten. Ihre Lenne-Apotheke gehe dabei leer aus. Weil sich durch die von ihr vermuteten Kungeleien benachteiligt fühlte, zog sie vor das Landgericht. Doch dies hat nach monatelangem Hin und Her die Klage der Apothekerin abgewiesen.

Die Apothekerin habe nicht beweisen können, dass die örtlichen Ärzte Rezepte an die Konkurrenz-Apotheke weitergeleitet haben, sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Damit findet der Streit zwischen den beiden Konkurrenten zumindest sein vorläufiges Ende. Bereits im April fand der erste Verhandlungstermin statt, bei dem die Apothekerin einige Zeugen präsentierte, die eine unerlaubte Zuweisung von Rezepten bezeugen sollten. Doch diese Aussagen haben das Gericht letztendlich offenbar nicht überzeugt.

Nach dem ersten Verhandlungstermin soll die Richterin jedoch „gewisse Anhaltspunkte“ gesehen haben, dass „nicht alles so gelaufen ist, wie es hätte laufen sollen“. Sie schlug deshalb eine Mediation zwischen den Streitenden vor. Dabei sollten die Beteiligten ihre Meinungsverschiedenheiten im direkten Gespräch klären und möglicherweise zu einem Konsens kommen. Doch laut Dirk Voss, der die konkurrierende Phönix-Apotheke führt, ließ Daly den Termin verstreichen. Im Gespräch mit APOTHEKE ADHOC bestätigte die Apothekerin dann auch, dass sie vom Gespräch keine Verbesserungen erwartet. Stattdessen wollte sie beim nächsten Verhandlungstermin weitere Zeugen präsentieren, die ihren Verdacht untermauern sollten.

Dazu kam es nun nicht mehr. Das Gericht wollte offenbar keine weiteren Zeugen hören und beraumte lediglich einen Verkündungstermin an, bei dem die Klage der Apothekerin abgewiesen wurde. „Ich freue mich, dass ich vom Gericht darin bestärkt worden bin, nichts Illegales getan zu haben“, sagt Voss. Die Vorwürfe der Kollegin seien ohnehin „an den Haaren herbeigezogen“ gewesen.

Daly sieht es naturgemäß anders. Die Anwälte der Gegenseite hätten es ausgenutzt, dass es sich bei den Zeugen vornehmlich um ältere Leute gehandelt habe, die sich nicht immer genau an alle Details, wie den Namen der Medikamente oder den Zeitpunkt, an dem das Rezept ausgestellt worden ist, erinnern konnten. Das ist aber vor Gericht häufig entscheidend. Ohnehin habe die Richterin von Anfang an „keine Lust“ darauf gehabt, sich mit dem Fall zu beschäftigen, so zumindest der Eindruck der Apothekerin. Sie habe sogar einen Befangenheitsantrag gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.

Im Februar 2015 hat Daly ihre Lenne-Apotheke in Nachrodt-Wiblingwerde – eine rund 6800 Einwohner große Gemeinde in NRW – neu eröffnet und machte fortan der alteingesessenen Phönix-Apotheke Konkurrenz. Doch bereits sehr früh merkte die Apothekerin eigenen Angaben nach, dass ihre Rezeptqualität zu wünschen übrig ließ. „Wir bekamen fast nur Rezepte für Akutmedikation“, berichtete sie. „Auch im Rechenzentrum wurde bestätigt, dass die Rezeptqualität ausgesprochen niedrig ist.“

Schnell kam bei Daly der Verdacht auf, dass die Ärzte vor allem die ertragreichen Folgerezepte an der Lenne-Apotheke vorbei in die Phönix-Apotheke schleusten. Auf die vermeintlichen Missstände angesprochen hätten die beiden Ärzte behauptet, die Patienten wünschten dies nun einmal so. Einer der beiden Mediziner hätte ihr allerdings versichert, in Zukunft bei Patienten ganz genau nachfragen zu wollen, in welche Apotheke das Rezept gehen soll. Doch geändert habe sich seitdem – trotz eines gemeinsamen Gesprächs mit der Ärzte- und Apothekerkammer – gar nichts, beklagte die Pharmazeutin vor einigen Monaten im Gespräch mit APOTHEKE ADHOC.

Der Inhaber der Phönix-Apotheke bestritt die Vorwürfe. Das sei eine „tolerierte Praxis“, dass Patienten ihre Rezepte telefonisch bestellen und bitten, diese dann der Apotheke der Wahl zukommen zu lassen. „Frau Daly hat allerdings von Anfang an klar gemacht, dass sie die telefonische Bestellung nicht unterstützen will und ihre Kunden ihre Rezepte selbst abholen und bei ihr einlösen sollen“, erklärte Voss. Dennoch hätten die beiden Ärzte nach der Gründung der Lenne-Apotheke auch ihm gegenüber angekündigt, nun die Patienten nach der Wunschapotheke fragen zu wollen. Dass sie das tatsächlich umgesetzt haben, habe er an den rückläufigen Rezeptzahlen sowie dem Umsatz der Filiale auch festgestellt.

Das will Daly nicht bemerkt haben. Auch nachdem sie eine Niederlage vor dem Landgericht einstecken musste, will sie weiter kämpfen. So will die Apothekerin etwa ihre Anwälte prüfen lassen, ob eine Revision möglich ist. Sollte dies der Fall sein, ist Daly bereit für die nächste Runde. „Wenn ich aufgebe, dann machen sie munter weiter“, meint sie. Das könne sie nicht zulassen.

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