Antrag mit Stundenprotokollen

Apothekerin berufsunfähig durch Long Covid

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Berlin -

Sozialrechtlich ist Post-Covid mittlerweile als Berufskrankheit anerkannt, doch auch im privaten Versicherungsvertragsrecht finden die Leiden der Betroffenen zunehmend Anerkennung. Eine Apothekerin, die mit massiven Einschränkungen leben muss, erhält jetzt eine Berufsunfähigkeitsrente.

Während der akuten Krankheitsphase litt die Apothekerin unter Erkältungssymptomen und hohem Fieber; außerdem quälte sie ein großflächiger Juckreiz an wechselnden Stellen. Hinzu kam eine ausgeprägte Schwäche, die über eine lange Zeit anhielt: Erst nach fünf Wochen fühlte sie sich wieder in der Lage, zur Arbeit zurückzukehren. Auch danach wurde sie weiter von Husten, Heiserkeit und Schwäche begleitet, wenn auch in deutlich abgeschwächter Form, wie ihr Anwalt Björn Thorben M. Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow in Hamburg, berichtet.

Als einige Monate später Symptome wie Brustschmerzen, Herzstolpern, Pulsanstieg, Atemprobleme und Kreislaufbeschwerden mit Schwindel – etwa beim Stehen, Treppensteigen oder Radfahren – nicht verschwunden waren, wandte sich die Apothekerin an eine Kardiologin. Im Rahmen der Behandlung wurden ein EKG, ein Herzecho und ein Troponin-Test durchgeführt, später auch ein Belastungs-MRT des Herzens. Alle Befunde waren unauffällig.

Weil sie sich in ihrer Leistungsfähigkeit massiv eingeschränkt fühlte, vereinbarte sie schließlich mit ihrem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitsbelastung.

Kurz darauf wurden laut Jöhnke erstmals die Diagnosen Post-Covid und chronisches Erschöpfungssyndrom gestellt. Im weiteren Verlauf habe sich ihr Zustand rapide verschlechtert. Schließlich sei sie nicht einmal mehr in der Lage gewesen, in einer vollkommen stillen Umgebung länger als eine Stunde zu arbeiten. „Wenn sie von zwei Personen gleichzeitig angesprochen wurde, verschwammen die Worte in ihrem Kopf, und sie konnte die Inhalte kaum erfassen.“ Zudem sei sie leicht ablenkbar gewesen, sodass sie häufig Dinge entweder gar nicht oder falsch zu Ende brachte. „In ungewohnten Situationen fiel es ihr schwer, ihre eigenen Grenzen zu erkennen.“

Schließlich entschied sie sich dazu, einen Antrag auf Feststellung einer Berufsunfähigkeit (BU) wegen Post-Covid zu stellen. Um die Antragsstellung nicht alleine stemmen zu müssen, bat sie Jöhnkes Kanzlei um fachliche Unterstützung.

„Zu Beginn galt es erstmal das vorhandene Material zusammenzutragen, welches geeignet war, eine Berufsunfähigkeit einer Apothekerin hinreichend zu untermauern“, so der Anwalt. „Eine Berufsunfähigkeit liegt nämlich erst dann vor, wenn ein gewisser BU-Grad erreicht wird.“ So musste nachgewiesen werden, dass die Apothekerin weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit in der zuletzt konkret ausgeübten Tätigkeit noch erbringen konnte.

So wurde ein Stundenplan konzipiert, der den Maßgaben der ständigen Rechtsprechung entsprach. „Diesem Stundenplan konnten Art und Umfang der Tätigkeit als Apothekerin sowie das zeitliche Ausmaß der Beschwerden auf den Beruf entnommen werden“, so Jöhnke.

Die vorbereiteten Dokumente wurden zusammen mit dem Leistungsantrag eingereicht – mit Erfolg: „Der Versicherer erkannte die Berufsunfähigkeit einer Apothekerin zeitnah an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente an die Apothekerin“, so Jöhnke.

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