Klage vor dem Verwaltungsgericht

Apotheker wirft Behörden „Existenzvernichtung“ vor

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Berlin -

Dr. Till Fuxius, Inhaber der drei geschlossenen Kölner Apotheken, kämpft um seine finanzielle Existenz. Der Apotheker beantragte vor dem Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Verfügung, mit der er die Wiedereröffnung seiner Betriebe erreichen will. Das Gericht wird sich ab der kommenden Woche mit dem Fall beschäftigen. Dabei ist die Frage entscheidend, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen gegeben waren, um eine Schließung anzuordnen.

Für die Stadt Köln kommt der Schritt des Apothekeninhabers nicht überraschend. „Die Rechtswege stehen ihm ja offen“, heißt es. Man sei mit Fuxius zudem im Austausch, um die Aufklärung der Todesfälle voranzutreiben. An der Auffassung des Kölner Gesundheitsamtes, dass der Betrieb der drei Apotheken ohne den Vertrieb selbsthergestellter Arzneimittel hätte weitergehen dürfen, habe sich nichts geändert.

„Aber hier ist die Rechtslage klar. Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen hat die Schließung der Apotheken angeordnet. Das hat damit seine Gültigkeit“, teilt die Stadt mit. Betroffen sind die Heilig-Geist-Apotheke, in der verunreinigte Glukosemischungen den Tod einer jungen Frau und ihres ungeborenen Kindes verursachten, sowie die Apotheke am Bilderstöckchen und die Contzen-Apotheke. Nach Bekanntwerden der Todesfälle lief der Betrieb zunächst weiter, bis Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Entscheidung des Kölner Gesundheitsamtes revidierte.

Fuxius beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung bei der Stadt auf Wiederöffnung seiner Apotheken. Er begründet den Antrag damit, dass noch immer nicht bewiesen sei, dass das Glukosegemisch tatsächlich in seiner Apotheke verunreinigt wurde. Zudem drohe ihm die „Existenzvernichtung“, sollte die Entscheidung des Gesundheitsministeriums weiter Bestand haben.

Das Kölner Verwaltungsgericht wird ab nächster Woche im Eilverfahren entscheiden. Eine Verhandlung wird also nicht stattfinden. Stattdessen werden die Richter überprüfen, ob die Entscheidung Laumanns rechtmäßig war. „Es wird geschaut, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen, die eine Schließung nötig machten. Außerdem wird geklärt, ob es in dieser Frage einen Ermessensspielraum gibt oder ob eine ‚Muss-Entscheidung‘ vorliegt“, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts.

Das Gesundheitsministerium argumentiert, dass weiter eine vorsätzliche Verunreinigung der Glukosemischung nicht ausgeschlossen werden könne. Auch sei noch nicht ausreichend bewiesen, ob noch andere Medikamente aus der Apotheke betroffen sind. In einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses erklärte das Ministerium, alles deute darauf hin, dass die toxische Substanz in der Apotheke in die Glukose gelangt sei. Die Lieferkette könne ausgeschlossen werden. Das machte die Schließung laut Laumann unausweichlich.

Im Gesundheitsausschuss erklärte Laumann, dass er auch einen Tag schneller über die Schließung hätte entscheiden können. Jedoch hätten zunächst viele Beteiligte angehört werden müssen. Die Apotheken blieben jedoch geschlossen, schließlich gehe es auch um das Vertrauen in das Gesundheitssystem und in die Medikamentensicherheit. Das von den Beitragszahlern finanzierte System müsse halten, was es verspreche, so Laumann. Frühere Fälle wie der Bottroper Apothekenskandal hätten das Vertrauen schon genug erschüttert. Patienten- und Gesundheitsschutz hätten im Fall der betroffenen Kölner Apotheken daher „absoluten Vorrang“, begründet der NRW-Gesundheitsminister seine Entscheidung.

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