Standardzulassungen

Apotheker werden zur Kasse gebeten

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Die Herstellung von Arzneimitteln mit Standardzulassung kostet die Apotheken künftig nicht nur Arbeitsaufwand, sondern auch Geld. Denn mit der AMG-Novelle ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu verpflichtet worden, für die Nutzung von Standardzulassungen Gebühren zu erheben. Neben den Herstellern könnten demnach auch Apotheken zur Kasse gebeten werden.

Eine entsprechende Kostenverordnung muss vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) erlassen werden. Ein Zeitpunkt steht derzeit noch nicht fest. Bislang liegt noch kein Referentenentwurf vor. Dem Vernehmen nach ist jedoch erst in der zweiten Jahreshälfte mit einer entsprechenden Regelung zu rechnen. Noch unklar ist, wie hoch die Entgelte ausfallen werden und ob es unterschiedliche Tarife für Apotheken und Industrie geben wird.

Fest steht jedoch schon jetzt: Die AMG-Novelle hat die Verwendung von Standardzulassungen für Apotheker deutlich unattraktiver gemacht: Neben den nun drohenden Entgelten wird die ab 1. Januar 2010 verbindliche Anzeigepflicht für freiverkäufliche Arzneimittel den bürokratischen Aufwand erhöhen. Denn das vom BfArM angekündigte Portal zur elektronischen Übermittlung wird aller Voraussicht nach noch nicht zum Jahresbeginn stehen.

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