Hennrich zu Honorarkürzung

„Apotheker verlangen selbst feste Preise und keine Rabatte“

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Berlin -

Teile der Apothekerschaft sind mal wieder wütend auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Sie fühlen sich von der Honorarkürzung bei der Abgabe kostenloser FFP2-Masken hintergangen. Zurecht? CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich verteidigt die Entscheidung Spahns. Sie sei nicht nur politisch richtig gewesen, sondern auch „realistisch“, wie er sagt: „Man kann keinem Menschen erklären, dass die Apotheker 6 Euro pro Maske erhalten, wenn sie sie an Privatkunden für 3 Euro verkaufen.“

„Ich halte diese Reduzierung für richtig“, bekennt Hennrich. Auch die Politik habe den Preisverfall bei FFP2-Masken in den vergangenen Wochen wahrgenommen. „Ich frage jeden Apotheker, zu welchem Preis er einkauft, und mittlerweile zahlen die meisten nur noch etwas um die 1,40 Euro. Da mussten wir reagieren und eine Lösung finden.“ Der Preisverfall sei jedoch nicht einmal der Hauptgrund für die Entscheidung gewesen. „Diese 6 Euro haben nicht mehr in die Welt gepasst und man hat ja auch gemerkt, dass die politische Opposition von Grünen bis Linken schon Witterung aufgenommen hat“, sagt Hennrich. „Es war klug von Jens Spahn, dass er sich da nicht zum Gejagten werden lässt.“

Doch nicht nur des politischen Tagesgeschäfts wegen handele es sich um eine kluge Entscheidung – ein Blick in die Apothekenbranche habe in den vergangenen Wochen bereits gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. „Man hat ja gemerkt, dass es selbst innerhalb der Apothekerschaft eine rege Diskussion über die Abgabe der Masken gibt“, so Hennrich. „Die Apotheker verlangen selbst ständig, dass es feste Preise und keine Rabatte gibt. Wenn sie sich dann selbst nicht daran halten, dann wundern wir uns natürlich auch.“

Die Reduzierung des Honorars sei von daher nur folgerichtig. Dass Apotheken, die bisher im großen Stil über das verordnete Maß hinaus Masken verteilt und sich entsprechend bevorratet haben, nun mit einem Minus aus der Aktion gehen, denkt er hingegen nicht. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass da jemand einen Schaden davonträgt.“ Ohnehin sei die Art und Weise der Verteilung nicht seine erste Wahl gewesen, räumt Hennrich ein: „Ich hätte mir insgesamt ein anderes System gewünscht, nämlich eine zentrale Beschaffung und Verteilung der Masken, bei der die Apotheker eine Gebühr für die Abgabe erhalten hätten.“ Dann wäre auch der jetzige Streit um eine Honorarkürzung hinfällig gewesen.

Das BMG hatte am Samstag die geplante Kürzung des Honorars von 6 Euro brutto auf 3,30 Euro netto pro FFP2-Maske bekannt gegeben. Die Kürzung gilt ab dem 10. Februar, wie aus dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervorgeht.

Demnach dürfen Apotheken für alle Masken, die auf den zweiten der an Risikopatienten verschickten Coupons abgegebenen Masken nur noch das neue Honorar abrechnen. Laut Verordnungsentwurf spart der Bund dadurch 465 Millionen Euro. Das BMG geht davon aus, dass die Aufwendungen der Apotheken für Beschaffung, Lagerung, Abgabe und Abrechnung der Schutzmasken weiterhin durch den festgelegten Erstattungspreis abgedeckt sind.

Parallel sollen auch, wie in der vergangenen Woche in Abstimmung mit dem Sozialministerium entschieden, rund 5 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II jeweils zehn Masken erhalten – ohne Eigenbeteiligung. Hier werden Mehrausgaben von 220 Millionen Euro veranschlagt, inklusive Verwaltungskostenersatz für die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die Anspruchsberechtigten erhalten ein Informationsschreiben, das sie gemeinsam mit Personalausweis in der Apotheke vorlegen müssen. Die Apotheken behalten das Informationsschreiben und versehen es mit dem Apothekenstempel und der Unterschrift der abgebenden Person.

 

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