Apotheker und Kammer streiten um Notdienst Janina Rauers, 11.02.2010 14:56 Uhr
In Bayern streiten Apotheker und Kammer vor Gericht über den Nacht- und Notdienst: Vier Apotheker haben die Kammer verklagt, weil diese eine Sonderregelung gekippt hat, nach der der Notdienst auch von einer anderen Apotheke übernommen werden konnte. Die Münchener Apothekerin Birgit Lauterbach etwa hält ihre SaniPlus-Apotheke im Olympia-Einkaufszentrum für ungeeignet, um nachts Verbraucher zu beraten. Stattdessen soll die rund 300 Meter entfernte Filiale namens MediPlus nächtliche Anlaufstelle für Patienten sein.
„Nachts ist die SaniPlus-Apotheke nur schwierig zu finden, außerdem ist es eine gruselige Atmosphäre“, sagt Lauterbach. Das Einkaufszentrum hat nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen: „Unsere Kunden müssten ihr Auto neben dem dunklen Parkhaus abstellen und über das Fluchttreppenhaus zur Rückseite der Apotheke kommen“, so Lauterbach. Die MediPlus-Apotheke dagegen liege an einer Straßenkreuzung mit unmittelbarer U-Bahn-Anbindung.
Im Oktober 2008 hatte die Apothekerkammer ihr deshalb auf Antrag eine Notdienst-Sonderregelung erteilt: Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 durfte Lauterbach die Dienstbereitschaft der SaniPlus-Apotheke in der MediPlus-Apotheke durchführen. So werde „die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung in einer besseren Weise gewährleistet“, begründete die Kammer die Genehmigung.
Doch am 19. November vergangenen Jahres widerrief die Kammer ihre Erlaubnis. In der Begründung verwies sie auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom Mai 2009. Das Gericht habe entschieden, dass „Anordnungen der Kammer, die die dauerhafte Übernahme der ständigen Dienstbereitschaft durch eine andere Apotheke (hier eine andere Apotheke im Filialverbund) zum Gegenstand haben, rechtswidrig sind, da hierfür keine Rechtsgrundlage existiert“, so die Kammer. Ausnahmen seien auf außerordentliche, singuläre Ereignisse beschränkt. Eine dauerhafte Befreiung einer Apotheke vom Notdienst sei hingegen nicht möglich.
Die Sonderregelungen für rund 90 Apotheken habe man auf Grund des Urteils wieder zurückgezogen, sagte eine Sprecherin der Bayerischen Apothekerkammer gegenüber APOTHEKE ADHOC. Zwar erscheine die Übernahme der Notdienste der SaniPlus-Apotheke durch die MediPlus-Apotheke nach dem gesunden Menschenverstand auch nach dem Würzburger Urteil sinnvoll, so die Kammer-Sprecherin. „Doch der Notdienst muss apothekenbezogen, nicht apothekerbezogen organisiert werden.“ Außerdem müssten alle Apotheken gleich behandelt werden.
„Die Kammer stellt auf stur“, sagt Lauterbach. Auch nach dem Urteil des Würzburger Gerichts gebe es einen Ermessensspielraum der Kammer für die Genehmigung von Ausnahmeregelungen. Die bisherige Sonderregelung für den Notdienst der SaniPlus-Apotheke sei die beste Lösung für die Patienten.
Lauterbach hofft auf ein Urteil des Verwaltungsgericht München in den kommenden Wochen. Zurzeit darf sie die Notdienste der SaniPlus-Apotheke noch in der MediPlus-Apotheke durchführen. Die Apothekerin hatte in einm einstweiligen Rechtsschutzverfahren Erfolg. Die Kammer ging in Berufung; ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus.