Apotheker übernimmt 3 Euro Testanteil Carolin Ciulli, 29.06.2022 10:48 Uhr
Bernhard Eiber hat sich entschieden. Ab Juli kann seine Kundschaft in seiner Acuna-Apotheke in Roth weiterhin auf kostenlose Antigen-Schnelltest setzen. „Ich verzichte auf die 3 Euro“, sagt er. In der angegliederten Teststelle gebe es gar keine Kasse – und die vermeintlich Covid-19-Positiven zum Abkassieren durch die Apotheke zu schleusen, komme nicht in Frage. Außerdem erwartet er, dass die Regierung den Eigenanteil schnell wieder abschaffen wird.
Die Nachfrage nach Antigen-Schnelltests in der Acuna-Apotheke variiert. „Wir testen nur noch im kleinen Stil“, sagt Eiber. Doch das Angebot ist für die Kundschaft wichtig. Zwischenzeitlich hatte er ausgesetzt und war deshalb schnell angesprochen worden. Täglich meldeten sich zwischen 50 und 100 Menschen an. Die Teststelle ist an die Apotheke angegliedert und wird von einem eigenständigen Team betrieben.
Ab Juli soll es nach dem aktuellen Entwurf der Testverordnung (TestV) nur noch für vulnerable Gruppen kostenlose Antigen-Schnelltests geben – etwa für Kinder, Schwangere oder Chroniker. Wer Senior:innen besuchen will, muss 3 Euro aus eigener Tasche zahlen. Gleichzeitig wurde die Vergütung für Apotheken gekürzt. Ab Freitag sollen nur noch 9,50 Euro abgerechnet werden können statt derzeit 11,50 Euro – darin ist der Selbstzahleranteil von 3 Euro inbegriffen.
„3 Euro kann sich nicht jeder leisten“
Der Verzicht auf die 3 Euro sei ein Signal für die Kundschaft, so Eiber. „Wir machen das, damit sie die Dinge tun können, die sie müssen. Es ist doch ein Unding, wenn ich meine Oma besuchen will und 3 Euro zahlen muss. Ich habe Kunden, die machen das täglich.“ Dann könnten pro Monat schnell 90 Euro zusammen kommen. „Das kann sich nicht jeder leisten.“ Zudem sei es ungerecht, Tests zu fordern und diese nicht zu bezahlen.
Für den Betrieb stelle die Leistung natürlich ein Minus dar. „Ich weiß, dass das ein defizitäres Geschäft ist“, sagt er. „Sollte das ein Dauerzustand werden, lässt es sich natürlich nicht aufrechterhalten.“ Der Apotheker geht aber davon aus, dass die Regierung wie bereits im vergangenen Herbst schnell umlenken und bald wieder kostenlose Bürgertests anbieten wird. Damals endeten die Gratistests im Oktober und wurden im November wieder eingeführt. Spätestens im September erwartet Eiber einen Rückzieher im Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Rechtlich sieht er sich auf der sicheren Seite. „Ich denke, ich darf auf die 3 Euro verzichten“, sagt der Apotheker. „Sollte das nicht rechtskonform sein, muss ich den Anteil verlangen.“ Bei der Eigenbeteiligung an den FFP2-Masken in Höhe von 2 Euro verzichteten Apotheken im vergangenen Jahr mitunter auf den Selbstzahleranteil. Dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) zufolge war dies rechtens. Denn es handelte sich bei der Eigenbeteiligung in der Schutzmaskenverordnung eben nicht um eine Marktverhaltensregel. Auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) sei nicht berührt, weil die FFP2-Masken keine Medizinprodukte seien.
Abkassieren schwer umsetzbar
Zudem kritisiert Eiber die Praxistauglichkeit der Verordnung. Denn in der Teststelle befindet sich keine Kasse. Diese müsste dort erst installiert werden – was schwierig sei. Alternativ müssten die Testkund:innen, auch um einen Beleg zu erhalten, in die angegliederte Apotheke kommen. Doch die möglicherweise mit Covid-19 Infizierten wolle er nicht in die Apotheke schleusen, sagt er. „Ich mache das auch für die Sicherheit der Apothekenkunden und Mitarbeiter.“