Praxisbedarf

Apotheker sprachlos: „AOK retaxiert uns über 17.000 Euro“ Sandra Piontek, 07.11.2024 15:34 Uhr

Die AOK retaxiert Praxisbedarfsrezepte in Höhe von 17.000 Euro. Der Grund: „Die Arztverordnung ist durch unseren Apothekendruck angeblich unleserlich“, so Torben Schreiner, Inhaber der Sonnen-Apotheke in Albisheim. Foto: Birgit Reitz-Hofmann-stock.adobe.com
Berlin - 

Die AOK retaxiert weiter gnadenlos: Die von Torben Schreiner, Inhaber der Sonnen-Apotheke in Albisheim, eingereichten Praxisbedarf-Rezepte wurden allesamt von der Kasse abgeschmettert. „Ich habe durch die Retaxationen einen Verlust von 17.000 Euro und bin regelrecht sprachlos“, beklagt der Apotheker.

Die AOK Rheinland-Pfalz hat weitere Praxisbedarf-Rezepte, die durch die Sonnen-Apotheke eingereicht wurden, im Wert von über 17.000 retaxiert. Somit trifft es den Inhaber schon zum zweiten Mal. Erst kürzlich musste er sich für den Zeitraum September bis Oktober vergangenen Jahres mit Null-Retaxationen auseinandersetzen. Der Verlust von 4000 Euro war auch durch einen Einspruch durch Schreiner nicht revidierbar. Die Begründung lautete damals, die Rezepte seien maschinell nicht lesbar.

Das Problem tritt nun erneut auf: „Dieses Mal betrifft es die Zeiträume Januar bis März diesen Jahres“, berichtet Schreiner. „Wir werden, wie beim 1. Mal, wieder für jedes Rezept ein Duplikat des jeweiligen Verordners und eine Bestätigung des Erhalts der Arztpraxen einholen.“ Dies sei für das Apothekenteam und die Praxen sehr zeitaufwendig, so der Inhaber.

Es fehlen mehr als 21.000 Euro

Besonders ärgerlich: „Danach hat die AOK wieder eine gesetzliche Frist von drei Monaten, bis sie weiter entscheidet.“ So lange muss der Inhaber den horrenden Verlust von 17.142 Euro abfedern. Mehr noch: „Ich habe die 4000 Euro vom ersten Retax-Fall auch noch nicht zurück erhalten“, so Schreiner. Denn von der AOK hieß es damals dazu: „Die sprechstundenbedarfsverwaltende Abrechnungsstelle wird im Falle der durch die Apotheke beantragten Schlichtung den Ausgang dieser Verfahren abwarten und somit gegenüber der betroffenen Apotheke vorerst auf eine Absetzung der im Schlichtungsverfahren befindlichen, retaxierten Verordnungen ausnahmsweise verzichten.“ Konkret heißt das: „Mir fehlen momentan folglich mehr als 21.000 Euro“, so Schreiner.

Viel Hoffnung bleibt auch im aktuellen Fall nicht, denn: „Bei der Ablehnung des ersten Einspruches wurden nachträgliche Bestätigungen und die Rezeptduplikate von der AOK nicht akzeptiert“, so Schreiner. „Auf Nachfrage von APOTHEKE ADHOC hieß es dann von Seiten der AOK auf einmal, die Duplikate stimmten nicht mit den eingereichten Rezepten überein, obwohl diese identischen waren“, so der Inhaber.

Hoffnung auf Schlichtungstermin

Bei den aktuellen Retaxationen begründet die Kasse ebenfalls mit: „Arztverordnung durch Apothekendruck unleserlich“. Das ärgert Schreiner: „Bei genauerem Hinsehen ist auch diesmal klar erkennbar, dass Verordnung und Abgabe zueinander passen.“ Man müsse sich nur entsprechend Mühe geben, so der Inhaber. „Man fühlt sich so machtlos, wir können auch in dem Fall nur hoffen, dass sich die AOK auf ein Aussetzen bis zum Schlichtungstermin einlässt.“ Denn auch diesmal hat er Einspruch eingelegt, und sich für jedes einzelne Rezept ein Duplikat von der Arztpraxis besorgt. „Es ist auf jeder Verordnung zudem ein Hinweis aufgebracht, dass die Produkte erhalten wurden.“