Berufsgerichtsverfahren

Apotheker muss wegen Azubi zahlen

, Uhr

Weil er seiner Landesapothekerkammer keinen Ausbildungsvertrag für seine Auszubildende zur Genehmigung vorgelegt hat, muss ein Apotheker aus Rheinland-Pfalz 7000 Euro Strafe zahlen. Einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz zufolge hat der Pharmazeut schuldhaft gegen seine Berufspflichten verstoßen.

Der Apotheker hatte in seiner Apotheke eine junge Frau zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) ausgebildet. Etwa neun Monate nach Ausbildungsbeginn erfuhr die Kammer über das Ausbildungsverhältnis; sie forderte den Apotheker auf, den Ausbildungsvertrag zur Genehmigung vorzulegen - ohne Erfolg.

Der Apotheker habe pflichtwidrig gehandelt, indem er weder vor noch im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses den wesentlichen Inhalt des Ausbildungsvertrages schriftlich niedergelegt und eine Ausfertigung des Vertrages der Auszubildenden überlassen habe, urteilten die Richter in dem auf Antrag der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz eingeleiteten berufsgerichtlichen Verfahren.

Außerdem habe er nicht die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses in das entsprechende Kammerverzeichnis beantragt. Durch seine gravierenden Versäumnisse bei der Ausbildung habe der Apotheker das Ansehen seines Berufsstandes beschädigt und das Vertrauen verletzt, das Angehörigen seines Berufsstandes entgegengebracht werde.

Da ihn die Kammer vor wenigen Jahren schon einmal angemahnt habe, weil er damals einen Ausbildungsvertrag erst rückwirkend vorgelegt habe, sei zur Ahndung seines jetzigen Pflichtenverstoßes neben einem Verweis die verhängte Geldbuße erforderlich, so die Richter.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Protest darf alles. Oder?
Phytomarken statt Generika
Neuer Marketingchef bei Bionorica
Hitzewallungen und Schlafstörungen
Menopause: Zulassungsantrag für Elinzanetant
Mehr aus Ressort
Getrennte Inhaber, gemeinsame Filiale
Gericht erlaubt Misch-OHG

APOTHEKE ADHOC Debatte