Wechsel der Hauptapotheke

Apotheker muss LAV verlassen

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Berlin -

Eigentlich sollte es ein gutes Jahr für den Apotheker Mobin Tawakkul werden. Zum 1. April übernahm er die Nordsee-Apotheke in Bremerhaven – und zwar als neue Hauptapotheke. Seine Kronen-Apotheke in der Gemeinde Cadenberge in Niedersachsen wurde so zur Filialapotheke. Zu seiner Überraschung wurde er deswegen aus dem Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) „gekickt“.

Normalerweise haben die Verbände eher das Problem, dass Inhaberinnen und Inhaber die Mitgliedschaft in Frage stellen. Tawakkul dagegen wollte gerne beim LAV Niedersachsen bleiben. Seine neue Hauptapotheke liegt zwar seit dem 1. April in Bremen, aber er sei zufrieden mit der Arbeit seines bisherigen Verbands, auch wenn er wisse, dass nicht alles immer ganz korrekt laufe. Seine Hauptapotheke wollte er an seinem Wohnort führen, erklärt er. Er hatte im LAV Niedersachsen in der Vergangenheit sogar „Mini-Ämter“ bekleidet, wie er sagt: Im Herbst war er Stellvertreter im Haushaltsausschuss und davor stellvertretender Bezirksleiter.

In den LAV Bremen wechseln wollte er auf gar keinen Fall, denn der Verband sei zu klein, die Mitgliederbeiträge aber hoch. „Ich würde den gleichen Beitrag für weniger Service zahlen“, so der Apotheker.

Noch im März schrieb er daher dem stellvertretenden Vorsitzenden des LAV Niedersachsen, Mathias Grau. Die „ordentliche“ Mitgliedschaft im LAV Niedersachsen setze einen Betrieb im Land voraus, hieß es in der Antwort. „Das heißt, mit der Kronen-Apotheke als Hauptapotheke oder auch als Filiale wäre eine Mitgliedschaft weiter möglich.“ Nur durch Schließung oder Verkauf würde die Grundlage für die Mitgliedschaft weggefallen.

Mitgliedschaft rückwirkend beendet

Doch dann bekam er Post von der Geschäftsstelle, mit der ihm die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Seine Hauptapotheke liege nicht mehr im Verbandsgebiet. Irritierenderweise galt die Kündigung aber erst zum 1. Mai, obwohl der Apotheker bereits einen Monat vorher die Apotheke in Bremerhaven übernommen hatte. Auf diesen Umstand wies er den Verband auch gleich hin. Aus „Kulanzgründen“ habe man sich für einen späteren Stichtag entschieden, so die Antwort des Verbandes.

Für den Apotheker ist das Vorgehen nicht nachvollziehbar: „Aus Kulanzgründen hätte man das Ende der Mitgliedschaft dann ganz in die Zukunft setzen müssen, so aber wurde rückwirkend gekündigt“, so Tawakkul. „Und wenn die Mitgliedschaft im Mai nicht möglich ist, dann wäre es auch im April nicht möglich gewesen. Das ist schizophren, was Sie behaupten.“ Er verlangte zumindest eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags für April.

Ist das satzungsgemäß?

Tawakkul hat sich nach Eingang der Kündigung auch juristisch beraten lassen. Seiner Meinung nach müsste es für eine Mitgliedschaft ausreichend sein, wenn eine Apotheke des Inhabers im Verantwortungsgebiet liegt. Auch ein Anwalt habe ihm recht gegeben, erzählt der Apotheker. Er bezieht sich dabei auf § 2 der Satzung des LAV Niedersachsen:

„Ordentliches Mitglied kann jeder Apotheker werden, der als Inhaber, als Pächter oder als Verwalter eine öffentliche Apotheke oder mehrere öffentliche Apotheken in Niedersachsen mit behördlicher Erlaubnis betreibt.“

„Es hätte noch nicht mal eine vollwertige Mitgliedschaft sein müssen“, sagt Tawakkul. „Irgendeine Art der Mitgliedschaft hätte man finden können.“ Schließlich gebe es auch außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder oder korporative Mitglieder. Den Versuch, sich einzuklagen, plane er aber nicht. Eine Klage ergäbe keinen Sinn, da die Mitgliedschaft freiwillig sei, so der Inhaber weiter.

Von jetzt an im Alleingang

Nach diesen Erfahrungen ist Tawakkul insgesamt glücklich, nicht mehr Mitglied im LAV Niedersachsen zu sein. Immerhin hat er mittlerweile ein Schreiben über die Mitgliedsbeitragsrückerstattung erhalten. In Zukunft wird er ohne Verband arbeiten. So viel mehr an Bürokratie sei es nicht, man müsse eben ein, zwei Verträge mehr mit den Kassen schließen. „Und man spart auch noch Geld“, so der Apotheker.

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