Lehman-Pleite

Apotheker klagen auf Einlagensicherung

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Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein klagt gegen den Bundesverband deutscher Banken (BdB). Aus dessen Einlagensicherungsfonds fordern die Düsseldorfer Erstattung für ihre Anlagen bei der mittlerweile insolventen US-Bank Lehman Brothers - bislang ohne Erfolg. Es geht um 10 Millionen Euro, die das Versorgungswerk im März 2008 bei der deutschen Lehman-Tochter hatte investieren lassen.

Anders als die Kollegen in Hessen und Westfalen-Lippe waren die Apotheker aus Nordrhein im jetzt strittigen Schuldschein ursprünglich nicht selbst als Darlehensgeber eingetragen: Mitte März 2008 schlossen die deutsche Lehman-Tochter und die Hamburger Privatbank M.M. Warburg die Vereinbarung; erst Anfang April trat Warburg den Schuldschein an das Versorgungswerk ab.

Die Vorfinanzierung durch Warburg scheint einer der Gründe für die bislang erfolglose Forderung des nordrheinischen Versorgungswerks zu sein: Denn die Einlagensicherung greift nur bei Anlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen, nicht aber bei Geschäften unter Finanzinstituten - wie Warburg/Lehman.

Der Schuldschein gehörte zwar zum Zeitpunkt der Lehman-Pleite längst nicht mehr Warburg, sondern dem Versorgungswerk. Doch möglicherweise greift eine andere Ausschlussklausel des Einlagensicherungsfonds: Um zu verhindern, dass Gläubigerbanken ihre Ansprüche bei einer abzusehenden Insolvenz ihres Schuldners in letzter Minute an ein Nicht-Kreditinstitut übertragen - und damit die Bankengemeinschaft doch einspringen müsste - gibt es eine rückwirkende Sperrfrist: Wechselten Ansprüche weniger als sechs Monate vor der Zahlungsunfähigkeit den Besitzer, ist eine Erstattung laut Statut ausgeschlossen.

Bei den Apothekern aus Nordrhein häufen sich nun die terminlichen Kalamitäten: Die Vereinbarung zwischen Warburg und Lehman datiert auf den 14. März - also exakt sechs Monate und einen Tag vor dem Lehman-Kollaps. Wäre das Versorgungswerk an diesem Tag Eigentümer des Schuldscheins gewesen, wäre die Frist also gerade noch voll geworden.

Gestritten wird jetzt offenbar darüber, ob der 3. April 2008 als Tag der Übertragung gilt - oder ob bereits das Kommissionsgeschäft angerechnet werden muss. Außerdem steht die Frage im Raum, ob für die Ausschlussfrist das Datum der Lehman-Insolvenz oder das Datum, an dem die Zuständigkeit des Einlagensicherungsfonds bekannt gegeben wurde, maßgeblich ist: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 28. Oktober 2008 die Anlagen bei der deutschen Lehman-Tochter zum Entschädigungsfall erklärt; danach hatte der BdB die betroffenen Anleger kontaktiert.

Das Versorgungswerk will seine Ansprüche durchsetzen und hat - abgesehen von der Meldung bei den US-Insolvenzverwaltern - beim Landgericht Berlin Klage gegen den BdB eingereicht. Der Termin für den Prozessbeginn steht noch nicht fest.

In Düsseldorf gibt man sich kämpferisch: „Wir haben bereits im Sommer umfassend über die Problemstellung die Mitglieder der Kammerversammlung und die Mitglieder des Versorgungswerkes über den Geschäftsbericht für das Jahr 2008 informiert“, sagte der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses, Heinz-Ulrich Erlemann, gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Wir arbeiten mit allen juristischen Mitteln an einer Lösung. Wir gehen davon aus, dass wir die möglichen Verluste minimieren oder sogar vollständig ausgleichen können.“

Aus Gründen der Vorsicht sei die Forderung bereits zu 100 Prozent abgeschrieben worden. „Diese Maßnahme führt nicht zu einer Beeinträchtigung der zukünftigen Renten und Anwartschaften", so Erlemann. Beim Versorgungswerk versichert man, dass die Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 1,3 Milliarden Euro wieder stabilisiert seien. Im vergangenen Jahr hatten insgesamt 30 Millionen Euro krisenbedingt abgeschrieben und ein Jahresfehlbetrag von 19,3 Millionen Euro verbucht werden müssen.

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