Apotheker: Kassenabschlag festschreiben APOTHEKE ADHOC, 15.06.2012 11:16 Uhr
Dass im Gesundheitswesen Leistungserbringer und Kostenträger Honorarfragen in bestimmten Grenzen untereinander klären können, ist ein hohes Gut. Doch das Gezerre um den Abschlag der Apotheken hat den GKV-Spitzenverband mürbe gemacht: Nach zwei Verhandlungsrunden würden die Kassen ihren Rabatt als Großkunden gerne dauerhaft gesetzlich festschreiben lassen. Die Apotheker sind in weiten Teilen nicht abgeneigt.
Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gaben 55 Prozent der Teilnehmer an, der Gesetzgeber solle den Abschlag festschreiben. 39 Prozent waren der Meinung, Kassen- und Apothekerverbände sollten weiter verhandeln. 6 Prozent hatten keine Meinung. An der Umfrage nahmen am 12. und 13. Juni 231 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Derzeit ist die Höhe des Kassenabschlags bereits gesetzlich definiert: Die Koalition hatte den Zwangsrabatt mit dem AMNOG für die Jahre 2011 und 2012 auf 2,05 Euro erhöht, um bei den Apotheken 200 Millionen Euro zu sparen. Für die Jahre 2009 und 2010 hatte eine Schiedsstelle den Abschlag auf 1,75 Euro gesenkt; beide Schiedssprüche werden aber noch vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Die Kassen fordern 2,30 Euro.